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Albert Müllers Anwältin Regina Rick über das heutige Amtsgerichts-Urteil, weitere Schritte und die Frage: Ist Voyeurismus eine Beleidigung?

(zel) Der Bürgermeister von Scheyern, Albert Müller, der heute unter anderem wegen Spannervorwürfen in München vor Gericht stand, ist wegen Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt worden. Er hatte am 20. Juni vergangenen Jahres in München auf einer Rolltreppe am Stachus Frauen unter den Rock fotografiert beziehungsweise gefilmt. Ein Zeitungsverkäufer hat ihn gesehen und die Polizei vertändigt. Die angerückten Beamten ertappten ihn auf frischer Tat, wie es hieß. Als sie Müller stellten, widersetzte er sich heftig und verletzte einen Beamten. Der Richter hat heute auch entschieden: Müllers Digitalkamera und die Chipkarte bleiben eingezogen. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens. Im Zuge der heutigen Verhandlung vor dem Amtsgericht München war indes auch bekannt geworden, dass es Durchsuchungen in Müllers Anwesen und in seinem Amtszimmer im Rathaus gegeben hatte. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

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