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Folgenreiche Kontrollen am heutigen Morgen im Stadtgebiet. Gegen einen betrunkenen E-Scooter-Lenker lag ein Vollstreckungs-Haftbefehl vor.

(ty) In der Nacht zum heutigen Samstag hat die Polizei in Ingolstadt mehrere erheblich alkoholisierte Verkehrsteilnehmer gestoppt, denen nun handfeste Konsequenzen blühen. Ein 47-jähriger Pkw-Lenker saß mit fast 1,3 Promille am Steuer, ein 18-jähriger E-Scooter-Fahrer brachte es auf über 1,4 Promille, ein 49-jähriger Autofahrer hatte gut 1,3 Promille intus und ein 29-jähriger E-Scooter-Fahrer gut 1,1 Promille. Allen steht ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr bevor; in diesem Zusammenhang droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Mit Bußgeld und Fahrverbot kommt ein 19-jähriger E-Scooter-Lenker davon. Für einen weiteren betrunkenen E-Scooter-Fahrer (37) endete die Rausch-Tour sogar im Gefängnis – gegen ihn lag nämlich ein Vollstreckungs-Haftbefehl vor. Nachfolgend die Details auf Grundlage der Polizei-Meldungen.

Zunächst wurde gegen Mitternacht von den Beamten der örtlichen Polizeiinspektion auf der Richard-Wagner-Straße ein 47-jähriger Pkw-Lenker einer allgemeinen Verkehrs-Kontrolle unterzogen. Der bei dem Rumänen dann durchgeführte Atem-Test ergab einen Alkohol-Wert von knapp 1,3 Promille.

Gegen 0.30 Uhr fiel den Beamten ein E-Scooter-Lenker auf, der auf der Wagnerwirtsgasse entgegen der Fahrbahn und in Schlangenlinien unterwegs war. Noch bevor sie eine Überprüfung durchführen konnten, stürzte der 18-Jährige ohne Fremdbeteiligung. Verletzungen zog sich der Ingolstädter dabei zum Glück nicht zu. Über die anschließende Kontrolle zeigte er sich nicht erfreut, insbesondere da der Alkoholtest einen Wert von mehr als 1,4 Promille anzeigte. Der 18-Jährige versuchte zu Fuß zu türmen, wurde jedoch nach wenigen Metern von den Beamten eingeholt und gefesselt.

 

Gegen 1 Uhr zogen die Ordnungshüter auf der Jahnstraße einen 49-jährigen Audi-Lenker aus dem Landkreis Eichstätt aufgrund seiner unsicheren Fahrweise aus dem Verkehr. Ein Atem-Test ergab bei ihm einen Wert von mehr als 1,3 Promille. Gegen 1.30 Uhr wurde ein 29 Jahre alter E-Scooter-Fahrer auf der Heydeckstraße einer Kontrolle unterzogen. Der Alko-Test ergab bei dem Ukrainer einen Wert von knapp über 1,1 Promille. 

Alle vier genannten Männer mussten eine Blutentnahme über sich ergehen lassen; alle erwarte nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Auf ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot muss sich ein 19-Jähriger einstellen, der mit seinem E-Scooter gegen 3.10 Uhr auf der südlichen Ringstraße gestoppt wurde. Bei dem Ingolstädter wurde ein Alkohol-Wert von knapp einem Promille festgestellt.

Gegen 4.50 Uhr sollte ein weiterer E-Scooter-Fahrer auf der Schrannenstraße einer allgemeinen Verkehrs-Kontrolle unterzogen werden. Mutmaßlich wissend, was auf ihn zukommt, versuchte er zu Fuß zu entkommen. Der 37-Jährige, der in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, wurde nach kurzer Zeit gestellt. Ein Alko-Test ergab bei ihm einen Wert von 1,3 Promille. Der Deutsch-Kasache musste sich eine Blutentnahme gefallen lassen; ihn erwartet ebenfalls eine Strafanzeige wegen der Alkohol-Fahrt.

Außerdem stellten die Beamten im Rahmen der Personalien-Feststellung fest, dass gegen den 37-Jährigen ein Vollstreckungs-Haftbefehl der Staatsanwaltschaft aus Ingolstadt vorliegt. Da der Mann den geforderten Geldbetrag – laut Polizei eine Summe im vierstelligen Euro-Bereich – nicht aufbringen konnte, wurde er festgenommen und am heutigen Tag in eine Haftanstalt gebracht.

Die Polizei mahnt in Zusammenhang mit E-Scootern immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Wert von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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