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Hoher Schaden bei Crash in Fahrtrichtung Nürnberg. Verletzt wurde niemand. Strafrechtliche Ermittlungen gegen 34-jährige Niederländerin.

(ty) Auf der A9 in Richtung Norden hat sich in der Nacht zum heutigen Montag bei Wolnzach ein heftiger Verkehrsunfall ereignet. Im Bereich des Autobahn-Dreiecks Holledau geriet gegen 1.20 Uhr ein Wohnwagen-Anhänger ins Schlingern, krachte in die Beton-Leitplanke, kippte schließlich um und blieb quer auf der Fahrbahn liegen. Zum Glück wurde niemand verletzt. Der Sachschaden wurde von der Polizei auf mehr als 50 000 Euro beziffert. Gegen die 34 Jahre alte Lenkerin des Gespanns wird nun strafrechtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Das Unglück ereignete sich heute gegen 1.20 Uhr. Eine 34-jährige Niederländerin steuerte mit ihrem Volvo-V70 und dem Wohnwagen-Anhänger im Schlepptau auf der A9 in Richtung Nürnberg. "Im Bereich des Autobahn-Dreieckes Holledau verlor sie die Kontrolle über ihr Gespann", berichtet die Ingolstädter Verkehrspolizei-Inspektion. Der Wohnwagen fing den Angaben zufolge an zu schlingern, sodass das Gespann nach links gegen die Beton-Mittel-Leitplanke prallte. "Anschließend drehte sich das Gespann, dabei riss die Anhänge-Kupplung ab, der Wohnwagen kippte um und kam seitlich auf der Fahrbahn liegend zum Stehen." 

Das Gespann sei stark beschädigt worden. Es war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Zudem seien insgesamt fünf Felder der Betonwand verschoben und der Fahrbahnbelag beschädigt worden. Laut Mitteilung der Polizei entstand unterm Strich ein Sachschaden von über 50 000 Euro. Verletzt worden sei bei dem Unfall aber niemand. Bis zur erfolgten Bergung des Wohnwagen-Gespanns wurde der Verkehr über den Standstreifen an der Unfallstelle vorbeigeleitet.

Bei der Absicherung der Unglücksstelle wurden die Polizeibeamten von den Feuerwehren aus Geisenhausen und Wolnzach unterstützt. Auf die 34-jährige Niederländerin komme auch ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu, heißt es im Bericht der Ingolstädter Verkehrspolizei. Denn: "Bei der Unfall-Aufnahme wurde festgestellt, dass sie nur die Fahrerlaubnis der Klasse B hat und nicht die, aufgrund des zulässigen Gesamtgewichtes des Gespannes, erforderliche Klasse BE."


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