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Sport- und Schützen-Vereine können bis 12. September ihre Vorschläge einreichen. Allerdings sind dabei konkrete Voraussetzungen zu beachten.

(ty) Sofern es das Corona-Pandemie-Geschehen zulässt, sollen heuer wieder langjährig ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger aus Sport- und Schützen-Vereinen im Kreis Pfaffenhofen im Rahmen eines Ehren-Abends für ihren besonderen Einsatz gewürdigt werden. Das wurde heute aus dem Landratsamt mitgeteilt. Die Behörde bittet deshalb die Klubs darum, die für die Ehrung in Frage kommenden Männer und Frauen bis spätestens 12. September vorzuschlagen, und verweist auf die Voraussetzungen. Nachfolgend die Details.

Vorgeschlagen werden können für die Ehrung laut Landratsamt Personen, die zum Beispiel das Amt des Ersten Vorsitzenden 15 Jahre lang bekleidet haben oder es seit 15 Jahren bekleiden. Oder Personen, die das Amt des Zweiten oder Dritten Vorsitzenden oder des Hauptkassiers oder des Schriftführers oder des Jugend- oder Abteilungs-Leiters seit 20 Jahren ausüben oder es bis vor zwei Jahren noch innehatten und 20 Jahre lang ausgeübt haben. Ebenso könnten Personen geehrt werden, die aktiv, ehrenamtlich und in besonderer Weise 25 Jahre lang im Verein tätig waren oder seit 25 Jahren tätig sind.

 

Diese Richtlinien seien unter der Federführung der Sport-Kommission des Landkreises ausgearbeitet sowie schließlich vom Pfaffenhofener Kreistag beschlossen worden. Zum Downloaden oder Nachlesen stehen sie online auf der Homepage des Landkreises bereit; hier der direkte Link zu der entsprechenden Seite. Die Ehrungs-Richtlinien können aber auch im Landrats-Büro angefordert werden; telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 39 4 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Das Landratsamt bittet in einer heute veröffentlichten Presse-Information alle Sport- und Schützen-Vereine aus dem Landkreis Pfaffenhofen, die noch kein gesondertes Anschreiben erhalten haben, darum, ihre für Ehrung in Frage kommenden Personen – unter Beachtung und Zugrundelegung der maßgeblichen Richtlinien – bis spätestens 12. September dem Landratsamt Pfaffenhofen (Büro Landrat, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen) vorzuschlagen. Weitere Informationen gibt es bei Astrid Appel unter der Rufnummer (0 84 41) 27 39 4.


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