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Er hatte 2,8 Promille intus, als er in am gestrigen Abend in Ingolstadt verunglückte. Nun steht ihm ein Strafverfahren bevor.

(ty) Ein total betrunkener E-Scooter-Lenker ist am gestrigen Abend gegen 20 Uhr in Ingolstadt verunglückt und hat sich dabei schwere Verletzungen zugezogen – obendrein blickt der Mann nun einem Strafverfahren entgegen. Laut Schilderung der Polizei war der 28-Jährige auf der Klein-Salvator-Straße unterwegs und fuhr in Richtung der Kreuzung mit der Geisenfelder Straße, als die Tour ein folgenreiches Ende fand. Als die Ampel für ihn Grünlicht gezeigt habe, sei der Ingolstädter angefahren und letztlich ohne Fremdbeteiligung zu Sturz gekommen. "Er verletzte sich dabei schwer", teilte die Polizei mit. 

 

Vom Rettungsdienst sei der Verunglückte in ein örtliches Krankenhaus gebracht worden. Wie es im Polizei-Bericht weiter heißt, sei bei dem 28-Jährigen "starker Alkohol-Geruch" festgestellt worden. Ein Test habe anschließend diesen Verdacht unmissverständlich bestätigt: Die Beamten berichten von einem Wert von 2,8 Promille. Außerdem habe der Mann gegenüber den Gesetzeshütern angegeben, dass er am Nachmittag auch einen Joint geraucht habe. Er musste in der Klinik eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. "Auf den E-Scooter-Fahrer kommt nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu", so die Polizei.

Die Polizei mahnt in Zusammenhang mit E-Scooter-Fahrten immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

 

Ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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