Abteilungs-Leiterin Katharina Baschab fasst die momentane Situation zusammen und erläutert die derzeitigen Vorgaben.
(ty) "Landwirte sind im Hinblick auf die Beschäftigung von Saison-Arbeitskräften in der derzeitigen Corona-Pandemie vielen Regelungen unterworfen", heißt es aus dem Pfaffenhofener Landratsamt. Zahlreiche Rahmen-Vorgaben müssten beachtet werden. "Unser Gesundheitsamt steht in einem regen Austausch mit den verschiedenen Verbänden, derzeit vor allem dem Hopfen-Pflanzer-Verband und auch den Landwirten selbst, damit die anstehende Ernte möglichst reibungslos ablaufen kann", erklärt Abteilungs-Leiterin Katharina Baschab vom Landratsamt. Auch durch die Verbände selbst seien die Landwirte sehr gut über die zu beachtenden Regelungen informiert. Nachfolgend fasst die Behörde die wichtigen Regelungen und Informationen zusammen.
Zum 1. August dieses Jahres sei vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die Einreise-Verordnung neu gefasst worden. Sie gelte für alle Einreisenden in die Bundesrepublik Deutschland. In der Neufassung werde nur noch zwischen Hochrisiko-Gebieten und Virus-Varianten-Gebieten unterschieden. Ehemalige "normale Risikogebiete" gelten laut Behörde nunmehr als "sonstige Gebiete".
Baschab erklärt: "Die zu beachtenden Regelungen richten sich nach der Einstufung des Herkunftslands, also danach, ob die Saison-Arbeitskraft aus einem vom Robert-Koch-Institut als Hochrisiko-Gebiet oder als Virus-Varianten-Gebiet ausgewiesenen Land einreist. Derzeit sind die klassischen Herkunftsländer von Saison-Arbeitskräften – Polen, Rumänien und Bulgarien – nicht als Hochrisiko-Gebiet oder Virus-Varianten-Gebiet eingestuft und gelten daher als sonstiges Gebiet mit weniger damit verbundenen Auflagen und nicht so strengen Regelungen."
Nur wer sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Hochrisiko-Gebiet oder einem Virus-Varianten-Gebiet aufgehalten habe, müsse seine Einreise im Vorfeld online unter www.einreiseanmeldung.de anzeigen, heißt es aus dem Landratsamt. Für Saison-Arbeitskräfte aus den klassischen Herkunftsländern, die derzeit als "sonstige Gebiete" gelten, entfalle diese Anmelde-Pflicht aktuell.
Alle Einreisenden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, müssen laut Behörde bereits bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen negativen Corona-Test-Nachweis, einen Genesenen- oder Impf-Nachweis verfügen. Dies gelte für Einreisen aller Art aus allen Ländern. Ein Antigen-Schnelltest dürfe bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein, bei Aufenthalt in Virus-Varianten-Gebieten nicht älter als 24 Stunden. Eine PCR Testung dürfe maximal 72 Stunden zurückliegen.
Für Einreisende aus einem sonstigen Gebiet bestehe keine Quarantäne-Pflicht. Bei Hochrisiko-Gebieten bestehe eine grundsätzliche Quarantäne-Pflicht für einen Zeitraum von zehn Tagen. "Saison-Arbeitskräfte – also Personen, die zum Zwecke einer mindestens dreiwöchigen Arbeits-Aufnahme einreisen – können unter gewissen Voraussetzungen von der Ausnahme der so genannten Arbeits-Quarantäne Gebrauch machen", erklärt das Landratsamt. Bei Vor-Aufenthalt in einem Virus-Varianten-Gebiet betrage die Quarantäne-Pflicht grundsätzlich 14 Tage und könne nicht verkürzt werden.
Die Regelungen der "AV Landwirtschaft" kommen laut Landratsamt nur bei Betrieben zum Tragen, in denen gleichzeitig mehr als zehn Beschäftige einschließlich unentgeltlich tätiger Mitarbeiter (zum Beispiel Familien-Angehörige) und Personen, die zum Zweck einer mindestens dreiwöchigen Arbeits-Aufnahme nach Bayern einreisen (Saison-Arbeitskräfte) oder drei oder mehr Saison-Arbeitskräfte gleichzeitig tätig werden sollen.
"Beschäftigt ein Betrieb beispielsweise nur zwei Saison-Arbeitskräfte und insgesamt weniger als elf Personen oder nur solche, die weniger als drei Wochen für eine Arbeits-Aufnahme nach Bayern gekommen sind, gelten die nachfolgenden Regelungen nicht", erklärt die Behörde.
Saison-Arbeitskräfte dürften nur beschäftigt werden, wenn sie zu Beginn der Beschäftigung über ein negatives Test-Ergebnis eines PCR-Tests verfügten oder genesen beziehungsweise geimpft seien. "Die kostenlose Durchführung eines PCR-Tests für Saison-Arbeitskräfte ist bei uns nur noch an unserem Test-Zentrum an der Ilmtalklinik möglich, nicht mehr beim Hausarzt", so Baschab. "Wir empfehlen jedoch dringend, dass die Saison-Arbeitskräfte bereits aus ihrem Herkunftsland einen höchstens 48 Stunden vor Beginn der Beschäftigung vorgenommenen PCR-Test mitbringen. Eine Testung hier bei uns ziehe eine unnötige Quarantäne der Person bis zum Vorliegen des Test-Ergebnisses nach sich."
Die Arbeitsaufnahme der genannten Beschäftigten müsse grundsätzlich 14 Tage vor Beginn angezeigt werden. Das Melde-Formular sei auf der Homepage des Gesundheitsamts Pfaffenhofen zu finden. Anzugeben seien vom Betriebs-Inhaber alle Beschäftigten, gegebenenfalls auch Familien-Mitglieder, Nachbarn und Freunde.
Detaillierte und weitergehende Informationen hat das Gesundheitsamt in einem Informationsblatt zusammengestellt, das auf der Homepage des Landratsamts unter www.landkreis-pfaffenhofen.de (Aktuelles zum Coronavirus/Erntehelfer) abrufbar ist; hier der direkte Link. Bei weiteren Fragen ist das Gesundheitsamt telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 14 00 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.
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