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Wegen der Sieben-Tage-Inzidenz über 50 greifen neben der 3G-Regel auch Kontakt-Beschränkungen und neue Grenzen für private und öffentliche Veranstaltungen.

(ty) Das jüngste Infektions-Geschehen hat auch im Kreis Kelheim eine weitere Verschärfung der Corona-Regelungen zur Folge. Wie das Landratsamt mitteilte, lag der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – am gestrigen Sonntag den dritten Tag in Folge über dem Schwellenwert von 50 (heute: 92,4). Damit gelten ab dem morgigen Dienstag, 31. August, noch strengere Vorgaben. Wir fassen nachfolgend zusammen, welche Regelungen zusätzlich gelten und welche wegen der Überschreitung des Inzidenz-Wertes von 35 bekanntlich bereits seit 23. August greifen.

Regelungen seit 23. August:

Der Schwellenwert für Corona-Testungen wurde bekanntlich in Bayern weitestgehend von einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 auf 35 gesenkt. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 35 ist seither ein negativer Corona-Test die Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, den Zugang zur Innen-Gastronomie, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen, den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeit-Einrichtungen, die Sportausübung in geschlossenen Räumen sowie Beherbergungen. Auch Besucher von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen müssen einen Test vorlegen. Von dieser so genannten 3G-Regel ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden. Die Details lesen Sie hier: Diese strengeren Corona-Regeln gelten in Bayern ab Montag, 23. August

Verschärfte Regeln ab 31. August:

Kontakt-Beschränkungen: "Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und privat genutzten Flächen ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weitere Hausstände (maximal zehn Personen) gestattet", erklärt das Landratsamts. Kinder unter 14 Jahren sowie gegen Corona geimpfte und von Corona genesene Personen bleiben nach Angaben der Behörde für die Gesamtzahl außer Betracht.

Private und öffentliche Veranstaltungen seien bis 25 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien zugelassen. Bei privaten Veranstaltungen – etwa Hochzeiten oder Geburtstags-Feiern – werden laut Behörde gegen Corona geimpfte und von Corona genesene Personen nicht mitgerechnet, bei öffentlichen Veranstaltungen wird allerdings einschließlich Geimpfter und Genesener gerechnet. "Ungeimpfte benötigen einen Negativ-Test", wird betont.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Zum Hintergrund:

Diese strengeren Corona-Regeln gelten in Bayern ab Montag, 23. August

Zur aktuellen Lage vor Ort:

Viele Corona-Neuinfektionen im Kreis Kelheim: Zahlen aus den Gemeinden

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick 


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