Weil sie bereits zwei Mal durch die praktische Prüfung gefallen war, glaubte sie, nun herumfahren zu dürfen, um Erfahrung zu sammeln.
(ty) Weil sie laut Schilderung der Polizei mit ihrem Motor-Roller in Freising von der Isarstraße aus entgegen der Fahrtrichtung auf die Bundesstraße B301 eingebogen war, ist am gestrigen Abend gegen 21 Uhr eine 37 Jahre alte Frau von den Gesetzeshütern angehalten und einer Kontrolle unterzogen worden. Auf die Frage der Verkehrspolizisten hin, ob sie einen Führerschein besitzt, soll sie dann eine haarsträubende Erklärung geliefert haben, warum sie auch ohne einen solchen herumfahren dürfte.
Wie es heißt, habe die Waldkraiburgerin angegeben, dass sie bereits zwei Mal durch die praktische Prüfung gefallen sei. Dies würde sie jetzt berechtigen, Auto und Roller zu fahren, um Praxis für die dritte praktische Prüfung zu sammeln. "Dem ist leider nicht so", stellt ein Polizei-Sprecher klar. Gegen die Frau sei Strafanzeige erstattet worden. Der Zündschlüssel sei zur Unterbindung der Weiterfahrt sichergestellt worden. Der nächste Anlauf für die praktische Fahrprüfung wird sich nun wohl deutlich nach hinten verschieben.