Die neuesten Corona-Lockerungs-Beschlüsse im Überblick. Auch Bordelle können wieder öffnen. Und: Hoffnung für die Abhaltung von Christkindlmärkten.
(ty) Wer sich gerne ins Nachtleben stürzt oder Feste besucht, der darf sich freuen. Der bayerische Ministerrat hat gestern beschlossen, dass ab dem heutigen Freitag, 1. Oktober, im Freistaat die Diskotheken und Clubs wieder öffnen dürfen. Dabei gilt allerdings eine verschärfte 3G-Regel – und die Einhaltung der Auflagen ist konsequent zu kontrollieren, wie aus der Staatskanzlei erklärt wurde. Auch Volksfeste und öffentliche Festivitäten dürfen unter 3G-Bedingungen jetzt wieder stattfinden. Außerdem können Bordell-Betriebe wieder öffnen. Hoffnung gibt es bezüglich der Möglichkeit zur Abhaltung von Weihnachts- und Christkindlmärkten. Wir fassen die neuesten Beschlüsse zusammen.
Wie die bayerische Staatskanzlei in einer Presse-Mitteilung bekannt gegeben hat, wurde "in einem Umlauf-Verfahren" am gestrigen Donnerstag vom Ministerrat folgendes beschlossen:
♦ Die 14. bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung werde um vier Wochen bis einschließlich 29. Oktober dieses Jahres verlängert.
♦ "Zur Entlastung des Unterrichts-Betriebs und mit Blick auf die regelmäßigen Testungen entfällt ab dem 4. Oktober (Montag) die Masken-Pflicht im Unterricht, sonstigen Schul-Veranstaltungen und der Mittags-Betreuung – und zwar auch dann, wenn am Platz der Mindest-Abstand zum Sitznachbarn nicht eingehalten wird."
♦ Wie vom bayerischen Ministerrat – wie berichtet – bereits am 31. August signalisiert, werden ab dem 1. Oktober Clubs und Diskotheken wieder geöffnet. Dabei gilt laut aktueller Mitteilung das 3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Corona-Test-Nachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann ("3G plus"). Dies gelte auch für die Beschäftigten mit Kunden-Kontakt, die sich mindestens zwei Mal wöchentlich PCR-testen lassen müssten. "Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist wie branchen-üblich zulässig", heißt es weiter. Die Masken-Pflicht entfalle. "Für konsequente Kontrollen ist zu sorgen", wird erklärt. Und: "Verstöße werden bußgeld-bewehrt."
♦ Unter den gleichen Bedingungen könnten ab heute, 1. Oktober, auch Bordell-Betriebe wieder öffnen.
♦ "Das bisherige Verbot von Volksfesten und öffentlichen Festivitäten entfällt", teilte die bayerische Staatskanzlei weiter mit. Volksfeste können den Angaben zufolge "im Rahmen von inzidenz-unabhängigem 3G und der sonstigen allgemein geltenden Regelungen (Gastronomie im Bierzelt etc.) wieder stattfinden".
♦ Die Staatsregierung bekräftige, "dass in der kommenden Advents- und Weihnachtszeit vorbehaltlich besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage unter freiem Himmel auch Weihnachts- und Christkindlmärkte in Bayern wieder möglich sind". Soweit nötig, würden hierzu rechtzeitig Regelungen erlassen.
♦ Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege werde angesichts der gestrigen Beschlüsse die nötigen Rechtsänderungen vornehmen sowie den zugehörigen Bußgeld-Katalog anpassen. Die jeweils zuständigen Staatsministerien sollen zeitnah die Rahmen-Hygiene-Pläne veröffentlichen.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.