Erst, als die Frau wegen einer Bescheinigung für die Versicherung vorstellig wurde, erfuhr die Polizei von dem Unfall.
(ty) Für die Schadens-Regulierung mit ihrer Kfz-Versicherung hatte eine 42 Jahre alte Frau aus dem Gemeinde-Bereich von Schrobenhausen eine so genannte Wild-Unfall-Bescheinigung von der Polizei gebraucht. Bei der Aufnahme des Sachverhalts auf der Polizei-Dienststelle in Schrobenhausen, so wurde heute gemeldet, sei dann allerdings festgestellt worden, dass der besagte Unfall sich bereits drei Tage zuvor – auf der Staatsstraße bei Langenmosen – ereignet hatte und bislang nicht bei den Beamten gemeldet worden war.
"Die Bescheinigung wurde der Frau zwar ausgestellt, allerdings bekommt sie auch noch Post vom Landratsamt", so ein Polizei-Sprecher: "Das nicht unverzügliche Melden eines Wild-Unfalls mit einem Schalenwild, also Reh und Wildschwein, stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit nach dem bayerischen Jagdgesetz dar." Der 42-Jährigen droht nun ein Bußgeld. Die Polizei benötige immer die sofortige Unfall-Meldung, um getötete Tiere von der Fahrbahn entfernen oder bei verletzten oder geflüchteten Tieren den Jagd-Pächter verständigen zu können – auch nachts.
Die Polizei rät in Zusammenhang mit Wild-Unfällen zu folgendem Verhalten:
- Sichern Sie die Unfallstelle zunächst, wie bei einem gewöhnlichen Verkehrsunfall, ab.
- Räumen Sie, wenn möglich, tote Tiere von der Fahrbahn. Benutzen Sie dabei Handschuhe.
- Fassen Sie verletzte Tiere nicht an. Halten Sie Abstand!
- Bleiben Sie an der Unfallstelle und verständigen Sie die Polizei. Diese nimmt Verbindung zu dem zuständigen Jagdpächter auf und gibt Ihnen gegebenenfalls weitere Anweisungen.
- Achtung: Wird das angefahrene Wild durch Privatpersonen unerlaubt von der Unfallstelle entfernt und angeeignet, droht eine Anzeige nach dem Strafgesetzbuch wegen Jagdwilderei.