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Hier lesen Sie, welche weiteren Verschärfungen angesichts der bayernweiten Entwicklung ab Dienstag, 9. November, auch im Landkreis gelten.

(ty) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Nachmittag unter Berufung auf Informationen des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bekanntgegeben hat, sind landesweit mehr als 600 Intensiv-Betten mit Corona-Patienten belegt. Daher stehe die Krankenhaus-Ampel für den Freistaat nun auf Rot. Demnach gelten auch im Landkreis Pfaffenhofen ab dem morgigen Dienstag, 9. November, noch weiter verschärfte Corona-Regeln. Nachfolgend die Details.

Laut Pfaffenhofener Landratsamt gelten ab 9. November folgende Änderungen bei den Corona-Maßnahmen:

  • Es müssen wieder FFP2-Masken (statt medizinischer Gesichtsmasken) getragen werden.
  • Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, die nach den 3G-Regeln zugänglich waren, sind ab sofort nur noch nach 2G zugänglich, also nur für gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbergungs-Betriebe und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei "3G-plus" (wer nicht geimpft oder genesen ist, benötigt für den Zugang einen aktuellen negativen PCR-Test).
  • In Hochschulen, außerschulischen Bildungs-Angeboten, Angeboten der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangs-Möglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
  • In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt die Zugangsregel 3G (einfacher Schnelltest zwei Mal pro Woche genügt) für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunde, andere Beschäftige oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

Die Regelung für die Schulen fasst das Pfaffenhofener Landratsamt wie folgt zusammen:

  • Der Unterricht findet inzidenz-unabhängig in Präsenz statt.
  • Nach den Herbst-Ferien gilt in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Masken-Pflicht im Schulgebäude.
  • Die Masken-Pflicht besteht auch am Platz und unabhängig vom Mindest-Abstand.
  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist eine Stoff-Maske ausreichend, alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen zumindest medizinische Gesichts-Masken tragen.

Der bayerische Ministerrat hatte bekanntlich in seiner jüngsten Sitzung für den Freistaat geänderte Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Die bisherigen Regelungen wurden zum Teil ergänzt und mitunter verschärft. An den Schulen kehrt die Masken-Pflicht zurück. Die Krankenhaus-Ampel wurde erweitert. Neu ist eine regionale Hotspot-Regelung, die in den betroffenen Landkreisen die Maßnahmen nach sich zieht, die der landesweiten roten Klinik-Ampel entsprechen. Änderungen gibt es auch bei der Quarantäne. Um die Einhaltung der jeweils geltenden Vorgaben sicherzustellen, sollen Schwerpunkt- und Stichproben-Kontrollen erfolgen sowie Verstöße "konsequent geahndet" werden. Hier die jüngsten Beschlüsse sowie die seit 6. November geltenden Regelungen im Detail: Diese geänderten Corona-Regelungen gelten ab 6. November in Bayern

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Weitere offizielle Informationen zur bayerischen Krankenhaus-Ampel:

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick 


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