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Kontakt-Beschränkungen und neue Zutritts-Verbote für Ungeimpfte. Discos sollen schließen, Weihnachtsmärkte ausfallen. Weitere Schließungen in Hotspot-Regionen.

(ty) Die Rede ist von einer harten Notbremse und einem gefühlten Lock-Down für Ungeimpfte. In Bayern soll beim Kampf gegen die Corona-Pandemie das Vorgehen massiv verschärft werden. Ab Mittwoch sollen viel härtere Regeln gelten. Für nicht gegen Corona geimpfte Personen soll es strenge Kontakt-Beschränkungen geben und die 2G-Regel soll auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseur-Betriebe und Nagel-Studios gelten. Auch die "2G-plus"-Regel soll ausgeweitet werden. Für den Handel kommt eine Beschränkung auf eine Person pro zehn Quadratmeter. Gastro-Betriebe sollen um 22 Uhr schließen müssen. Schank-Wirtschaften, Discos, Clubs und Bordelle werden dicht gemacht, Weihnachtsmärkte und Jahrmärkte abgesagt. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 soll es zusätzliche Schließungen – etwa der Gastronomie – sowie Veranstaltungs-Verbote geben. Nachfolgend die Details.

 

"Wellenbrecher"-Regeln ab Mittwoch

"Die Lage ist sehr ernst. Die Inzidenz steigt hoch und die Betten laufen voll. Vor allem Ungeimpfte sind betroffen", erklärte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder nach der gestrigen Sitzung des Koalitions-Ausschusses. "Es braucht jetzt Wellenbrecher. Das ist hart, aber uns treibt die Sorge um das Leben der Menschen. Bayern bleibt das Team Vorsicht." 

Die anvisierten neuen Regeln für den Freistaat sollen am kommenden Mittwoch, 24. November, in Kraft treten, nachdem sich am Dienstag der bayerische Ministerrat und der bayerische Landtag damit befasst haben. "Die neuen Regeln gelten dann zunächst mit Blick auf entsprechende Bundes-Vorgaben bis zum Ablauf des 15. Dezember", teilte das bayerische Gesundheits-Ministerium am gestrigen Abend in einer Presse-Erklärung mit und fasste die geplanten Verschärfungen zusammen.

Kontakt-Beschränkungen für Ungeimpfte

Ziel sei es, die vierte Corona-Welle zu brechen. Deshalb solle ab dem kommenen Mittwoch unter anderem eine Kontakt-Beschränkung für nicht gegen Corona geimpfte Menschen gelten. Sie sehe vor, dass bayernweit nur noch Treffen von maximal fünf ungeimpften Personen aus maximal zwei Haushalten möglich seien. Kinder unter zwölf Jahren sowie gegen Corona geimpfte Personen werden laut Erklärung des bayerischen Gesundheits-Ministeriums für die Berechnung der Gesamtzahl der Personen und der Haushalte nicht mitgezählt.

Gestrige Presse-Konferenz nach der Sitzung des Koalitions-Ausschusses.

Ausweitung der 2G-Regel

Außerdem solle, anders als bisher, die so genannte 2G-Regel künftig auch für körpernahe Dienstleistungen gelten – konkret genannt werden beispielsweise Friseur-Betriebe und Nagel-Studios.

Auch in Hochschulen und vergleichbaren Einrichtungen wie Musik- und Fahrschulen solle der Zutritt nur noch für gegen Corona geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen möglich sein.

"Ausgenommen von der 2G-Regelung bleiben weiterhin der Handel sowie medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen", heißt es weiter. Allerdings: Für den Handel gelte künftig jedoch eine Beschränkung auf eine Person pro zehn Quadratmeter.

Ausweitung von "2G-plus"

Auch die "2G-plus"-Regel solle auf weitere Bereiche ausgeweitet werden: Der Zutritt zu Kultur-, Freizeit- und Sport-Veranstaltungen sei dann nur noch gegen Corona geimpften oder von Corona genesenen Personen gestattet, die zusätzlich über einen negativen Test-Nachweis verfügen – ein Schnelltest sei hierfür ausreichend.

Kultur-, Freizeit- und Sport-Veranstaltungen dürften zudem nur noch bei einer Auslastung von maximal 25 Prozent der möglichen Besucherzahlen stattfinden. Es gelte FFP2-Masken-Pflicht. Auch in Freizeit-Einrichtungen, wie beispielsweise in Bädern, Saunen, Seilbahnen oder Spielhallen, und für Messen gelte künftig die "2G-plus"-Regelung.

Gastro, Discos, Clubs

In der Gastronomie soll es bei der 2G-Regel bleiben, heißt es weiter. "Es soll allerdings eine Sperrstunde eingeführt werden", erklärte das bayerische Gesundheits-Ministerium: Gastronomische Betriebe sollen demnach ab 22 Uhr schließen müssen.

Schank-Wirtschaften, Diskotheken, Clubs und Bordelle sollen – so eine weitere Verschärfung – generell wieder geschlossen werden.

Weihnachtsmärkte und sonstige Jahrmärkte sollen abgesagt werden.

 

Harte Hotspot-Regelung

Bayern will zudem eine Hotspot-Regelung erlassen für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 registrierten Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner. Dann sollen Freizeit-, Sport- oder Kultur-Veranstaltungen generell nicht mehr erlaubt sein.

Zudem sollen in diesen Hotspot-Gebieten die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungsstätten sowie Sport- und Kulturstätten geschlossen werden. Hochschulen dürften dann ihre Vorlesungen und Seminare nur noch in digitaler Form anbieten. Für den Handel gelte dann eine Beschränkung auf eine Person pro 20 Quadratmeter.

 

Schulen und Kitas

Schulen und Kinder-Tages-Stätten sollen bayernweit geöffnet bleiben, berichtet das Gesundheits-Ministerium. In Schulen solle künftig jedoch beim Indoor-Sport eine Masken-Pflicht gelten. Zudem solle das Corona-Test-Angebot ausgeweitet werden.

Verstärkte Kontrollen 

Der Freistaat werde außerdem in den kommenden Wochen die Kontrollen ausweiten und intensivieren. "Denn nur, wenn die Maßnahmen auch eingehalten werden, können sie Wirkung zeigen", so das Gesundheits-Ministerium. 

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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