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37-jähriger Gastronom bewirtete vier Leute, obwohl sie gegen die 2G-Regel verstießen. Landratsamt prüft laut Polizei weitere Maßnahmen.

(ty) In einer Gaststätte in der Innenstadt von Kelheim sind im Rahmen von Kontrollen am Wochenende von Beamten der örtlichen Polizeiinspektion gleich mehrere Verstöße gegen die aktuellen Corona-Regelungen nach der 14. bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung festgestellt worden. Wie dazu heute gemeldet wurde, hatten die Gesetzeshüter am Samstag gegen 11.45 Uhr in dem Lokal in der Altstadt die Einhaltung der Vorgaben im Kampf gegen die Pandemie überprüft. Die Bilanz: Insgesamt vier Gäste, vor allem aber auch der 37 Jahre alte Gastronom haben jetzt Ärger am Hals.

"Bei der Kontrolle konnten einige Gäste festgestellt werden, welche gegen die in Gaststätten geltende 2G-Regel verstoßen haben", erklärte die Polizei heute. "Die anwesenden Personen verhielten sich gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten teilweise sehr unkooperativ." Gegen vier Personen werde eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige erstellt; ihnen drohen damit nun Bußgeld-Bescheide. Zudem werde der Gastronom angezeigt, weil er die Leute bewirtet habe, obwohl sie gegen die 2G-Regel in Lokalen verstoßen haben. "Das Landratsamt wird in diesem Fall zudem weitere Maßnahmen nach dem Gaststätten-Gesetz und der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung prüfen", so ein Polizei-Sprecher.

Das niederbayerische Polizeipräsidium kündigte heute weitere verstärkte Überprüfungen bezüglich der Corona-Regelungen an. "In den kommenden Tagen werden die niederbayerischen Polizeiinspektionen wieder von der bayerischen Bereitschaftspolizei und von den niederbayerischen zentralen Einsatz-Diensten bei den Kontrollen unterstützt", hieß es dazu. Vor allem in den Landkreisen Freyung-Grafenau und Rottal-Inn werde die Kontroll-Dichte erhöht, "aber auch in den übrigen niederbayerischen Städten und Landkreisen erhalten die Polizeiinspektionen personelle Unterstützung". Unmissverständliche Ansage: "Festgestellte Verstöße werden weiterhin konsequent geahndet."

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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