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"Auswüchse, wie wir sie dieses Wochenende leider an verschiedenen Stellen in der Stadt beobachten mussten, dürfen sich nicht wiederholen", so OB Reiter.

(ty) In München gilt ab Mittwoch, 1. Dezember, die 2G-Regelung auch für die Außen-Gastronomie. Das wurde heute aus dem Rathaus mitgeteilt. Damit verbunden sei dort außerdem eine FFP2-Masken-Pflicht außerhalb des Sitzplatzes. Der Verzehr von Speisen und Getränken sei nur am Sitzplatz zulässig. Die Landeshauptstadt vereinheitlicht damit die Infektions-Schutz-Regeln für die Gastronomie: Draußen gelten dann dieselben Regeln wie drinnen. Aus Sicht des städtischen Gesundheits-Referats sei dieser Schritt zum Infektions-Schutz "erforderlich, geeignet und angemessen". Bei der 2G-Regelung haben gemäß bayerischer Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung zur Gastronomie nur Gäste Zugang, die gegen Corona geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind sowie minderjährige Schüler und Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und drei Monaten.

"Wir haben im Stadtrat beschlossen, dass die Schanigärten und Freischankflächen den Winter über mit Ökostrom beheizt werden dürfen. Das darf aber nicht dazu führen, dass sich hieraus Infektionsherde ergeben", erklärte heute Oberbürgermeister Dieter Reiter. "Die Inzidenz unter den Ungeimpften geht Richtung 1800. Weil man am Sitzplatz ja keine Maske aufhat, ist es nicht nur sinnvoll, sondern wegen dieser aktuell hohen Inzidenz auch zwingend, dass anders als bisher auch in der Außen-Gastronomie 2G gelten muss." Stehplätze gebe es nicht. "Auswüchse, wie wir sie dieses Wochenende leider an verschiedenen Stellen in der Stadt beobachten mussten, dürfen sich nicht wiederholen", betont Reiter. "Den Spielraum für diese Regelung gibt uns der Freistaat in seiner Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung. Der einzige Ausweg aus dieser Situation ist impfen, impfen, impfen."

 

Jeder Betrieb ist nach Angaben aus dem Rathaus selbst dafür verantwortlich, dass das Personal die Gäste kontrolliert. Das Kreisverwaltungs-Referat überprüfe die Gastronomie-Betriebe intensiv und umfassend zusammen mit der Polizei. Die Kontrollen erfolgen laut Ankündigung "flächendeckend in allen Stadtbezirken". Das Augenmerk der behördlichen Kontrollen liege darauf, ob die Betriebe die geeigneten Rahmen-Bedingungen schaffen, dass die Regeln zum Infektions-Schutz eingehalten würden. Bei den Kontrollen der vergangenen Wochen habe sich gezeigt, "dass die überwiegende Zahl der Betriebe große Anstrengungen unternimmt, die infektions-schutz-rechtlichen Rahmen-Bedingungen bestmöglich umzusetzen". Die Allgemeinverfügung zu 2G in der Außen-Gastronomie im vollen Wortlaut mit infektiologischer Bewertung werde online bekanntgegeben; hier der Link.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Hier finden Sie die wichtigsten bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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