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Bahnübergänge gesperrt

  • Der Bahnübergang in Burgstall (Hausnerstraße) muss von Samstag, 29. März, 6 Uhr, bis Sonntag, 30. März, 5 Uhr, wegen Gleisbauarbeiten voll gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über Staatsstraße (St) 2232 – St 2049 – Starzhausen – St 2049 – Gosseltshausen – Burgstaller Straße und umgekehrt.
  • Und der Bahnübergang auf der Staatsstraße 2232 bei Burgstall muss am Sonntag, 30. März, von 7 bis 19 Uhr aus selbigem Grund voll gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt hier über St 2549 – Wolnzach (Wendenstraße/Schloßstraße) – Hopfenstraße – St 2049 – Schwaig und umgekehrt. 
  • Der Bahnübergang in Gosseltshausen (Wolnzacher Straße) muss von Samstag, 29. März, 8 Uhr, bis Dienstag, 1. April, 6 Uhr, voll gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über Staatsstraße 2049 – Starzhausen – St 2049 – St 2232 – St 2549 – Gozzostraße und St 2049 – Wolnzach – Hopfenstraße – Schloßstraße – Wendenstraße – St 2549 – Gozzostraße.
  • Der Bahnübergang in Rohrbach zwischen Sportweg und Am Bahndamm muss von Sonntag, 30. März, 21 Uhr, bis Montag, 31. März, 7 Uhr, wegen Sanierungsarbeiten voll gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über Staatsstraße 2232 – Bahnhofstraße – Hofmarkstraße und umgekehrt.

 

Diamantene Hochzeit

(ty) Edith und Anton Stocker (vorne im Bild) aus Hettenshausen feierten mit zwei Töchtern und drei Enkelkindern Diamantene Hochzeit. Bürgermeister Hans Wojta Vierter von Links) und Landrat Martin Wolf Dritter von Rechts zollten Respekt und überbrachten die besten Wünsche von Gemeinde und Landkreis. Die Stockers führten in den 1960er und 70er Jahren höchst erfolgreich eine Tankstelle in der Münchener Straße in Pfaffenhofen, zunächst Shell und später "Frei" – aber immer mit freundlicher Bedienung. 

 

Drechseln lernen: VHS bietet Schnupper- und Aufbaukurs

(ty) Kinder und Jugendliche im Alter von acht bis 15 Jahren haben am Freitag, 4. April, Gelegenheit, an der Volkshochschule Pfaffenhofen das Holzdrechseln kennen zu lernen. Von 16 bis 18 Uhr werden die jungen Handwerker nach einer Einführung durch Kursleiter und Modellbauer Erich Spreng aus Egweil selbst an einer kleinen Drechselbank arbeiten und ein eigenes Werkstück herstellen. „Die jungen Leute können ein einzigartiges Handwerk erleben und den Erfolg genießen, wenn ein eigenes Werkstück, zum Beispiel ein Salz- oder Pfefferstreuer oder ein Kerzenständer entsteht“, erklärt Spreng. Auf Wunsch kann auch ein Elternteil teilnehmen.

Für alle, die bereits den Schnupperkurs besucht haben, gibt es von 19 bis 21 Uhr die Möglichkeit das filigranere Drechseln zu erlernen sowie das Drechseln eines Werkstückes mittels Vorlage. Jeder Teilnehmer fertigt einen Schlüsselanhänger und seinen eigenen Drehkugelschreiber aus Buchenholz. Die Gebühr pro Kurs beträgt 25 Euro. Nähere Auskunft und Anmeldung bei der VHS unter Telefon (0 84 41) 49 04 80.

 

Infos zum neuen Schornsteinfeger-Recht

(ty) Das Landratsamt Pfaffenhofen hat jetzt ein neues Faltblatt zum Thema „Reform des Schornsteinfegerrechts“ herausgegeben. Obwohl bereits seit 1. Januar 2013 in Kraft, gibt es wegen der Neuregelung immer wieder Fragen und Informationsbedarf. Die Reform betrifft jedes Gebäude, das mit einer Feuerstätte ausgestattet ist. „Im Laufe der letzten Monate kam es immer wieder zu Unklarheiten bei der Umsetzung der neuen Regelungen“, so Sabrina Birnbaum, Abteilungsleiterin beim Landratsamt. Die Gesetzesänderung hatte zur Folge, dass das so genannte Kehrmonopol der Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (früher: „Bezirkskaminkehrermeister“) in hoheitliche und freie Tätigkeiten aufgeteilt wurde.

Für die hoheitlichen Tätigkeiten sind auch weiterhin ausschließlich die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (BBS) zuständig. Die im Feuerstättenbescheid festgesetzten Tätigkeiten – Kehren, Messen und Überprüfen von Feuerungsanlagen – können jetzt aber frei vergeben werden. Alternativ kann der Kunde auch das vom Bezirksschornsteinfeger erledigen lassen. Wird ein anderer zugelassener Schornsteinfegerbetrieb gewählt, hat dieser aufgrund der dem Bezirksschornsteinfeger obliegenden Überwachungspflichten diesem einen ordnungsgemäßen Arbeitsnachweis (Formblatt) zuzuleiten. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgehensweise den Kunden trifft.

Das neue Faltblatt gibt einen Überblick über die Neuerungen beim Schornsteinfegerrecht, erklärt den Unterschied zwischen hoheitlichen und nicht-hoheitlichen Tätigkeiten und stellt dar, wie das erforderliche Formblatt eines nicht hoheitlich tätigen Schornsteinfegers auszufüllen ist. Das Faltblatt ist ab sofort im Landratsamt Pfaffenhofen, seinen Außenstellen, in den Gemeindeverwaltungen des Landkreises sowie bei den Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern erhältlich. Für Fragen zum neuen Schornsteinfegerrecht stehen im Landratsamt Fabian Eisenmann, Telefon (0 84 41) 27 -247, und Anita Hoiß,Telefon (0 84 41) 27 -212 zur Verfügung. 


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