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Ein kurioser Kurz-Trip nach München hat für zwei junge Mittelfranken wohl weitreichende strafrechtliche Folgen.

(ty) Auf einem Parkplatz an der Autobahn A9 im Gemeinde-Bereich von Paunzhausen ist Streifenbeamten von der Verkehrspolizei-Inspektion aus Freising am gestrigen Vormittag ein weißer Kleintransporter aufgefallen, weil für diesen die Haupt-Untersuchung längst fällig gewesen wäre. Im Zuge der Überprüfung kam dann eine ziemlich kuriose Geschichte ans Licht, die allerdings für die beiden Protagonisten im Alter von 20 und 21 Jahren handfeste strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen dürfte.

Gegenüber den Gesetzeshütern, so berichten diese, gaben die beiden Kleintransporter-Insassen zunächst an, dass sie am Vortag extra vom mittelfränkischen Roth aus nach München gefahren seien, um in der Silvester-Nacht in der bayerischen Landeshauptstadt zu feiern. Allerdings verstrickten sich die zwei jungen Männer – ein 20-jähriger Abiturient und ein 21 Jahre Auszubildender, beide aus dem Landkreis Roth – laut Polizei zunehmend in Widersprüche, insbesondere bezüglich der Frage nach dem Besitzer des von ihnen genutzten Fahrzeugs.

 

"Schlussendlich lenkten sie ein und brachten die Wahrheit ans Tageslicht", heißt es im Bericht der Freisinger Verkehrspolizei-Inspektion. Die beiden jungen Männer hatten demnach eben nicht in München gefeiert, sondern in einer Bar in Roth. Dort sollen sie auch deutlich dem Alkohol zugesprochen haben. Als sie schließlich zu Fuß den Heimweg angetreten hatten, bemerkten sie laut Polizei den besagten Kleintransporter, der unversperrt und mit steckendem Schlüssel am Straßenrand abgestellt war. Wie es weiter heißt, fassten die beiden daraufhin den Entschluss, einen Kurztrip nach München zu machen.

Bei der Fahrt wechselten sie sich angeblich ab. Im Zuge der weiteren Ermittlungen sei von der Polizei festgestellt worden, dass keiner der beiden jungen Männer im Besitz einer Fahrerlaubnis sei. Zudem sei bei dem 20-Jährigen ein Atemalkoholwert in Höhe von knapp 0,7 Promille festgestellt worden. Der rechtmäßige Fahrzeug-Besitzer, der das Fehlen seines Kleintransporters nach Angaben der Gesetzeshüter noch gar nicht bemerkt hatte, sei aus allen Wolken gefallen, als er von der Polizei über den Vorfall informiert worden sei.

 

Der Kurztrip werde für die zwei jungen Männer "weitreichende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen", fasst ein Polizei-Sprecher zusammen. "Unter anderem werden sie sich wegen des unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen." Ob die beiden jungen Mittelfranken ihre praktische Fahrprüfung zum geplanten Erwerb der Fahrerlaubnis Anfang Februar antreten dürften, das sei von der zuständigen Fahrerlaubnis-Behörde zu entscheiden.


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