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Das Landratsamt grenzt damit nicht angemeldete Versammlungen unter freiem Himmel am Montag ein.

(ty) Vor dem Hintergrund von so genannten Corona-Spaziergängen hat der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen eine Allgemein-Verfügung erlassen, welche die in der Schrobenhausener Innenstadt geplanten, nicht angemeldeten Versammlungen am kommenden Montag, 17. Januar, beschränkt. Diese Anordnung gilt auch "für sämtliche Alternativ- und Ersatz-Veranstaltungen sowie Eil- oder Spontan-Versammlungen", heißt es ausdrücklich. Diese Allgemein-Verfügung war am gestrigen Freitag im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht worden; sie trat heute in Kraft und gilt bis Montag, 24 Uhr.

Wörtlich heißt es in der Allgemein-Verfügung: "Die geplanten und unangemeldeten gemeinhin als 'Spaziergang' betitelten Versammlungen am Montag, den 17. Januar 2022, die sich gegen die Corona-Maßnahmen und/oder Covid-19-Schutz-Impfungen richten, werden im Stadtgebiet Schrobenhausen dahingehend beschränkt, dass diese im folgenden Bereich nicht durchgeführt werden dürfen: Der gesamte öffentliche Straßenraum der Lenbachstraße von der nördlichen Grenze der Hausnummern 22 und 19 bis zum südlichen Ende der Hausnummern 32 und 23 sowie der Bereich südlich der Lenbachstraße 21 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze des Lenbachplatzes 17." Einen Lageplan sehen Sie unten.

Zum Grund für die Allgemein-Verfügung, wird folgendes ausgeführt: "Seit dem 20.12.2021 fanden jeweils montags und wöchentlich wiederkehrend Demonstrationszüge mit bis zu 280 Teilnehmern im Zeitraum von zirka 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr im Innenstadtbereich der Stadt Schrobenhausen statt. Diese richteten sich thematisch gegen die Corona-Maßnahmen sowie gegen eine Impf-Pflicht. In verschiedenen sozialen Medien, die diese Themen zum Gegenstand haben, wird bundesweit in sämtlichen Städten zu regelmäßigen 'Montags-Spaziergängen' aufgerufen. Für diese Versammlungen lag im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen jeweils keine Anzeige nach Art. 13 Abs. 1 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (Bay-VersG) vor."

Weiter heißt es: "Mit E-Mail vom 06.01.2022 wurde für den Montag, 17.01.2022, im Zeitraum von 18.45 bis 20.30 Uhr nun eine Versammlung angezeigt, die sich gegen die oben genannten Demonstrationen richtet. Es ist davon auszugehen, dass im unter Ziffer 1 dieser Allgemein-Verfügung genannten Zeitraum wieder (nicht angezeigte) Versammlungen in Form eines 'Spaziergangs' stattfinden werden."

Der nachfolgend gezeigte Lageplan ist Bestandteil der Allgemein-Verfügung, die im Amtsblatt des Landkreises vom 14. Januar 2022 veröffentlicht wurde, das online unter diesem Link abrufbar ist.

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick 


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