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Freistaat setzt Bundes-Regeln um. Keine Kontakt-Personen-Quarantäne für Geboosterte, frisch Geimpfte und frisch Genesene. Hier die Details.

(ty) Der Freistaat hat in Sachen Corona die verkürzten Quarantäne- und Isolations-Regeln des Bundes umgesetzt. "Der Bund hat den erforderlichen Rechtsrahmen am Freitag erlassen. Wir in Bayern haben die Allgemein-Verfügung Isolation sofort noch in der Nacht zum Samstag angepasst", erklärte der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek heute: Auch als Kontakt-Person zu Omikron-Infizierten müssten frisch Geimpfte (drei Monate), frisch Genesene (drei Monate) und Geboosterte (unbegrenzt) nun nicht mehr in Quarantäne. Damit gebe es für die verschiedenen Virus-Varianten keine unterschiedlichen Regelungen mehr. "Da Omikron mittlerweile die dominierende Variante in Deutschland darstellt, hatten wir uns für diese einheitliche Lösung eingesetzt", so Holetschek. "Es ist wichtig, dass wir nun umgehend Klarheit geschaffen haben, wer sich in Quarantäne begeben muss und wer nicht."

 

Eine Sprecherin des Gesundheits-Ministeriums ergänzte in einer aktuellen Presse-Mitteilung: "Schon am 11. Januar wurde die Dauer von Quarantäne (enge Kontakt-Personen) und Isolation (infizierte Personen) einheitlich auf zehn Tage festgelegt." Eine Verkürzung auf sieben Tage sei mit "Freitestung" möglich. "Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor Isolations-Ende 48 Stunden symptomfrei waren. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinder-Betreuung ist eine Freitestung bereits nach fünf Tagen möglich mittels PCR-Test oder Antigen-Schnelltest."

Am 14. Januar habe der Bund die Covid-19-Schutz-Maßnahmen-Ausnahmen-Verordung (SchAusnahmV) des Bundes angepasst, sodass bestimmte Kontakt-Personen – unabhängig von der Virus-Variante – nicht mehr in Quarantäne müssten. "Die neuen Regeln für Quarantäne und Isolation sollen auch die kritische Infrastruktur vor einer Überlastung schützen", erklärte das bayerische Gesundheits-Ministerium.

Die Sprecherin führte weiter aus: Das Robert Koch-Institut (RKI) habe nun bekannt gegeben, wer als "frisch geimpft" oder "frisch genesen" gelte: "Frisch Geimpfte und frisch Genesene sind von der Quarantäne für einen Zeitraum von rund drei Monaten nach Impfung oder Infektion von der Quarantäne ausgenommen. Erst, wenn sie sich dann impfen lassen, sind sie erneut von der Quarantäne-Pflicht ausgenommen. Dies bietet einen zusätzlichen Anreiz, sich impfen zu lassen. Erst die dritte Impfung bietet den besten Schutz vor schwerem Verlauf bei einer Infektion mit der Omikron-Variante."

Folgende Personen, die als enge Kontakt-Personen eingestuft wurden, sind laut Gesundheits-Ministerium ab heute von der Quarantäne-Pflicht ausgenommen:

  • enge Kontakt-Personen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind und eine Auffrischungs-Impfung erhalten haben,
  • enge Kontakt-Personen, die von einer durch Nukleinsäure-Test bestätigten Covid-19-Erkrankung genesen sind und vollständig geimpft wurden oder nach einer vollständigen Impfung von einer durch Nukleinsäure-Test bestätigten Covid-19-Erkrankung genesen sind,
  • enge Kontakt-Personen, die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt und
  • enge Kontakt-Personen, die von einer durch Nukleinsäure-Test bestätigten Sars-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.

 

Für enge Kontakt-Personen, die sich aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts in Quarantäne befinden und zu den oben genannten Gruppen gehören, endet die Quarantäne laut Erklärung des bayerischen Gesundheits-Ministeriums mit dem heutigen Tag mit Inkraft-Treten der "Allgemein-Verfügung Isolation" (AV Isolation). Wer nicht zu diesen Gruppen zähle und sich in Quarantäne begeben müsse, müsse Folgendes beachten: "Die Quarantäne beginnt mit der Mitteilung des Gesundheitsamts über den Status als enge Kontakt-Person. Dies kann aufgrund der hohen Inzidenzen auch mit zeitlicher Verzögerung geschehen."

Hier sei auch Eigenverantwortung gefragt, so die Sprecherin des Gesundheits-Ministeriums: "Wer, zum Beispiel als Haushalts-Angehöriger, engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, soll sich schon vor der Mitteilung des Gesundheitsamts freiwillig absondern." Unbedingt zu beachten sei auch: "Wer sich aufgrund eines positiven Tests in Isolation begeben muss, hat dies unmittelbar zu tun – auch ohne die Kontakt-Aufnahme des Gesundheitsamts."

Für enge Kontakt-Personen, die von der Quarantäne ausgenommen seien, empfehle das Robert-Koch-Institut (RKI) Testungen, Kontakt-Reduzierung, ein Selbst-Monitoring und das Tragen einer medizinischen Maske (besser FFP2-Maske) bei Kontakt zu anderen Personen bis zum 14. Tag ab dem engen Kontakt zu der infizierten Person. Entwickelt eine von der Quarantäne ausgenommene Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen ab dem letzten relevanten Kontakt zu der infizierten Person Symptome, dann werde eine freiwillige Quarantäne und eine zeitnahe PCR-Testung dringend nahegelegt. In diesem Fall sei außerdem das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.

Die "Allgemein-Verfügung Isolation" ist unter diesem Link zu finden.

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