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Der Biker (30) war als Geisterfahrer und verbotenerweise auf dem Gehweg unterwegs. Er wurde bei der Kollision verletzt.

(ty) Nach einem Verkehrsunfall im Stadtgebiet von Pfaffenhofen, der sich am gestrigen Vormittag  ereignet hat, ermittelt die Polizei gegen beide Beteiligten. Ein 30-Jähriger hat sich in einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren zu verantworten, weil er nicht nur als Geisterradler unterwegs war, sondern verbotenerweise auf dem Gehweg. Der zweite Beteiligte, ein 43 Jahre alter Pkw-Lenker, blickt indes einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung entgegen.

 

Zum Unfall-Geschehen teilte die örtliche Polizeiinspektion heute folgendes mit: Der 30-Jährige aus Pfaffenhofen-Förnbach war mit seinem Bike entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung und auf dem Fußgängerweg ortsauswärts an der Joseph-Fraunhofer-Straße unterwegs. Der 43-jährige Pfaffenhofener wollte mit seinem Pkw – von der Pettenkoferstraße kommend – nach rechts auf die Joseph-Fraunhofer-Straße einbiegen und übersah dabei den Radler.

 

Daraufhin sei es zum Zusammenstoß zwischen dem Auto und dem Zweirad gekommen. Der 30-Jährige habe bei dieser Kollision eine Verletzung an der Hüfte erlitten und sei deshalb vom Rettungsdienst ins örtliche Krankenhaus gebracht worden. Der Sachschaden an den beiden Fahrzeugen wurde von der Polizei auf insgesamt zirka 2600 Euro beziffert. Gescheppert hatte es gegen 8.30 Uhr. 


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