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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Gratis-WLAN in Jetzendorf

(ty) Kostenloses WLAN in Jetzendorf: Bürgermeister Manfred Betzin (Foto oben, links) und Gemeinde-Kämmerer Klaus Burgstaller (rechts) haben den "BayernWLAN"-Zugang wieder in Betrieb genommen. Im Zusammenhang mit dem Neubau des Rathauses war das alte Postgebäude abgerissen und der Free-Wifi-Zugang deaktiviert worden. "Gemeinsam mit dem Bayerischen WLAN-Zentrum Straubing und der Elektrofirma Karl Müller wurde nun eine neue Außen-Antenne aktiviert, mit welcher der Bereich vor dem alten und neuen Rathaus mit einem kostenfreien Internet-Zugang versorgt wird", teilte die Gemeine-Verwaltung jetzt mit.

Den Angaben zufolge wurde auch schon Vorsorge für die künftige Gestaltung sowie anschließende Nutzung des Rathaus-Vorplatzes getroffen. Auch an der Bushaltestelle vor der Volksbank-Raiffeisenbank stehe der WLAN-Zugang zur Verfügung. Auch an die bevorstehende Nutzung des alten Rathauses durch Vereine und Verbände sei gedacht worden. In jedem Stockwerk sei eine WLAN-Antenne installiert, über die für die jeweiligen Nutzer ein Zugang zum Internet zu Verfügung stehe. "Ich wünsche allen viel Spaß und viel Information beim Surfen", sagt Bürgermeister Betzin.

35 000 Euro an Bußgeldern

(ty) Der Auskunfts- und Beratungs-Bedarf in Renten-Angelegenheiten ist bei den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Pfaffenhofen nach wie vor sehr hoch. Dies teilte Richard Lechner, der Leiter des Sachgebiets "Besondere soziale Angelegenheiten, Senioren" am Landratsamt jetzt bei der Vorstellung seines Berichts für das vergangene Jahr mit.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte den Angaben zufolge in Zusammenarbeit mit der deutschen Renten-Versicherung jedoch lediglich ein Sprechtag im Seniorenbüro "St. Josef" in Pfaffenhofen stattfinden. "Die Beratungen wurden daher auf Telefon- und Video-Beratung umgestellt", erklärt Lechner und berichtet: "In 540 Kunden-Gesprächen konnte das staatliche Versicherungsamt dabei Beratung leisten und in 106 Fällen Hilfestellung bei Konten-Klärungs- und Renten-Antrags-Verfahren geben."

In 133 Fällen habe das Versicherungsamt im vergangenen Jahr Bußgeld-Verfahren wegen Verstößen gegen das Pflege-Versicherungs-Gesetz einleiten müssen. An 99 Personen ergingen Bußgeld-Bescheide über insgesamt rund 35 000 Euro, teilte das Landratsamt dazu mit.

Erste Rede im Bundestag

(ty) Der Bundestags-Abgeordnete Leon Eckert (Foto unten) aus dem hiesigen Wahlkreis hat seine erste Rede im deutschen Bundestag gehalten. Als Berichterstatter für direkte Demokratie sprach der Grünen-Politiker zum Thema "Direktwahl des Bundespräsidenten" und lieferte einen Appell für echte Bürger-Beteiligung, die den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird.

"Eine Wahl ist das große Versprechen der Demokratie an die Bürgerinnen und Bürger. Es lautet: Deine Stimme zählt – und nimmt direkten Einfluss darauf, was, von wem entschieden wird", so Eckert. "Eine geplante Frustration der Bürgerinnen und Bürger durch die Wahl eines Amtes ohne Entscheidungs-Befugnisse, ist scheinheilig und führt nur zu mehr Politik-Verdrossenheit."

 

Stattdessen plädierte Eckert dafür, echte Teilhabe- und Mitbestimmungs-Instrumente wie Bürger-Räte und Petitionen zu stärken: "Es liegt an uns, mehr Mitbestimmungs- und Handlungs-Kompetenzen in die Kommunen zu bringen – dort, wo Politik zuerst wirkt und auf den Menschen trifft."

Der Grünen-Politiker Leon Eckert aus Eching im Landkreis Freising sitzt seit der Wahl im September vergangenen Jahres im deutschen Bundestag. Zwar hatte er im Rennen um das Direkt-Mandat im hiesigen Wahlkreis, der neben den Landkreisen Pfaffenhofen und Freising auch Teile des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen umfasst, gegen den CSU-Abgeordneten Erich Irlstorfer keine Chance. Doch über die Liste schaffte er für seine Partei den Einzug ins Parlament. (Foto: Deutscher Bundestag)

Zeugen-Suche nach Tat bei Ilmmünster

(ty) Strafrechtliche Ermittlungen laufen nach einem Vorfall, der sich am gestrigen Vormittag im Gemeinde-Bereich von Ilmmünster eignet hat. Wie die zuständige Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen heute mitteilte, hatte eine 44-Jährige aus der hiesigen Gemeinde ihren Pkw auf dem Parkplatz bei Herrnrast abgestellt und einen Spaziergang gemacht. Als sie wieder zurückgekommen sei, habe sie das Beifahrer-Fenster ihres BMW eingeschlagen vorgefunden. "Die auf dem Beifahrersitz deponierte Geldbörse war verschwunden", so ein Polizei-Sprecher. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde die Tat gegen 9.10 Uhr begangen. Hinweise, die zur Aufklärung beitragen könnten, werden unter der Telefonnummer (0 84 41) 80 95 0 entgegengenommen.

Diözesanrat: Keine Werbung für Abtreibungen

(ty) Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg, zu dem auch Teile des Landkreises Pfaffenhofen gehören, spricht sich für den uneingeschränkten Erhalt des Verbots, für Abtreibungen zu werben, aus. Das wurde in einer aktuellen Presse-Mitteilung dargelegt. Das höchste Laien-Gremium der Diözese betont demnach, dass der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) ein unverzichtbares Element der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschafts-Abbruch und damit zum Schutz des ungeborenen Lebens sei.

"Eine Abtreibung ist keine normale ärztliche Leistung, sondern nach Paragraf 218 StGB eine Straftat, wenn sie nicht die im Paragraf 218a genannten Bedingungen erfüllt", unterstreicht die Diözesanrats-Vorsitzende Hildegard Schütz. "Zu diesen Bedingungen gehört die umfassende Beratung. Das Werbeverbot behindert weder das Recht der Schwangeren auf Information noch deren freie Arztwahl." Ausdrücklich bekenne sich der Diözesanrat zum Recht auf Leben für jeden Menschen in jeder Phase seines Lebens, wie es Artikel 2 des Grundgesetzes vorsehe und das der Staat zu schützen habe.

"Zum Schutz-Konzept für das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gehört das Werbeverbot für Abtreibungen im Paragraf 219a StGB", so das Gremium. "Die Einhaltung der gesetzlichen Regelung gibt dem Arzt die erforderliche Rechts-Sicherheit, nicht die Aufweichung des Schutz-Konzepts." Wer am Gesamtpaket der Beratungs-Regelung rüttele, wolle letztlich das Abtreibungs-Verbot überhaupt abschaffen.

Schütz weist darauf hin, dass durch die letzte Novelle des Paragrafen 219 gewährleistet sei, dass schwangere Frauen in Notsituationen jederzeit die für sie nötigen Informationen erhalten und auch Ärzte auf eine klar geregelte Kommunikations- und Informationslage zurückgreifen könnten. "Es ist also keineswegs so, dass Frauen in entsprechenden Ausnahme-Situationen allein gelassen werden. Ein Netz aus Beratungs- und Unterstützungs-Angeboten mit dem Blick auf die individuelle Situation der Betroffenen, aber einer klaren Ausrichtung zum Schutz des ungeborenen Lebens, ist in unseren Augen der Weg, der uns als Christen in unserer Verantwortung sowohl für die Ungeborenen und als auch die Mütter leiten sollte."

In einer Abschaffung des Paragrafen 219a, wie ihn die neue Bundesregierung mit dem Stichwort "reproduktive Selbstbestimmung der Frau" in ihrem Koalitions-Vertrag fordere, sehe der Diözesanrat einen ersten Schritt zur Legalisierung der Abtreibungen und trete dem entschieden entgegen. "Der Schutz des Lebens hat für uns in jedem Stadium oberste Priorität und gehört für uns zu einem unverzichtbaren Bestandteil christlicher Ethik", so Schütz. 

 

Klares Umsatz-Plus im vergangenen Jahr

(ty) Nach vorläufigen Ergebnissen der "Monats-Statistik im Einzelhandel" ist der Umsatz im bayerischen Einzelhandel im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr nominal um 5,3 Prozent und real um 3,4 Prozent gestiegen. Wie das bayerische Landesamt für Statistik jetzt weiter berichtete, wuchs die Zahl der Beschäftigten im zweiten Corona-Jahr um 1,0 Prozent.

Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln erhöhte sich der nominale Umsatz deutlich um 7,3 Prozent und der reale Umsatz um 5,2 Prozent. Der nominale Umsatz im Lebensmittel-Einzelhandel nahm hingegen um 0,9 Prozent zu, während der reale Umsatz um 1,0 Prozent sank. Die Zahl der Beschäftigten wuchs im Einzelhandel mit Lebensmitteln um 2,7 Prozent, im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln fiel sie um 0,2 Prozent.

Verantwortlich für den Umsatz-Anstieg im bayerischen Einzelhandel insgesamt war insbesondere die Entwicklung im "sonstigen Einzelhandel" – der Wirtschafts-Gruppe "Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen und auf Märkten" (einschließlich "Versand- und Internet-Einzelhandel"). Mit einem Anstieg von nominal 13,5 Prozent und real 12,0 Prozent im Jahr 2021 verzeichnete die Wirtschaftsgruppe nach dem Zugewinn im ersten Corona-Jahr erneut einen starken Umsatz-Zuwachs. Auch die Zahl der Beschäftigten stieg erneut um 9,5 Prozent zum Vorjahr.

Im "Einzelhandel in Verkaufsräumen" nahm der nominale Umsatz zwar um 1,6 Prozent zu, nach Preisbereinigung ergab sich jedoch ein realer Umsatz-Rückgang von 0,7 Prozent. Einen starken Umsatz-Einbruch weist darunter insbesondere der "Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikations-Technik" mit einem Rückgang von nominal 10,5 Prozent und real 10,2 Prozent auf. Auch der "Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf" verzeichnete eine Minderung zum Vorjahr – um nominal 3,9 Prozent und real 5,6 Prozent. Der Umsatz der Tankstellen stieg nominal um gut zwölf Prozent, nach Preisbereinigung lag der reale Umsatz jedoch 2,6 Prozent unter dem Vorjahres-Niveau.

Im Dezember vergangenen Jahres wuchs der nominale Umsatz des Einzelhandels im Freistaat um 1,8 Prozent, wohingegen der preisbereinigte Umsatz gut ein Prozent unter dem des Dezember 2020 lag. Eine große Umsatzsteigerung von nominal 12,9 Prozent und real 10,4 Prozent meldete der "Einzelhandel mit Verlags-Produkten, Sportausrüstungen und Spielwaren". Der "Einzelhandel mit sonstigen Gütern" verzeichnete einen Anstieg von nominal 15,7 Prozent und preisbereinigt 13,6 Prozent. Im Vergleich zum November nahm der nominale Umsatz des bayerischen Einzelhandels im Dezember 2021 um 4,0 Prozent zu.

 

Kurzfristige Änderungen in Zolling

(ty) Wegen kurzfristig angesetzter Baumaßnahmen kann die Haltestelle an der Freisinger Straße in Zolling von der MVV-Regionalbus-Linie 603 (Mainburg – Freising) ab dem kommenden Montag, 31. Januar, und bis voraussichtlich Freitag, 11. Februar, nicht bedient werden. Das wurde aus dem Freisinger Landratsamt mitgeteilt. Neben der Linie 603 seien auf der Linie 602 (Mainburg – Freising) außerdem die Fahrten um 6.47 Uhr ab Thonhausen sowie die Verstärker-Fahrt um 6.58 Uhr ab Haag, Dorfplatz, betroffen.

Ersatzweise können Pendlerinnen und Pendler nach Angaben des Landratsamts die benachbarte und regulär bediente Haltestelle in Zolling (Josef-Brückl-Straße) nutzen. Das übrige Fahrten-Angebot der Linie 602 sei nicht betroffen. Das heißt: Die Haltestelle Zolling, Freisinger Straße, werde abgesehen von den genannten Fahrten regulär bedient. Einzelheiten sowie weitere Informationen seien den Umleitungs-Fahrplänen, die unter www.mvv-muenchen.de einsehbar sind, zu entnehmen.


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