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Hier die wichtigsten Infos – auch für diejenigen, die dem AWP keine oder noch keine Einzugs-Ermächtigung erteilt haben.

(ty) Der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) weist darauf hin, dass die erste Rate der Abfall-Entsorgungs-Gebühren für dieses Jahr zum 15. Februar fällig. Bei Gebühren-Zahlern mit entsprechender Einzugs-Ermächtigung (Sepa-Mandat) werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht. Wer dem AWP allerdings keine oder noch keine Einzugs-Ermächtigung erteilt hat, der muss selbst aktiv werden. Nachfolgend die wichtigsten Informationen.

Die Erteilung eines Sepa-Mandats für die Fälligkeit ab dem 15. Februar dieses Jahres kann von den Landkreis-Bürgern nach AWP-Angaben noch bis Dienstag, 8. Februar, schriftlich beim Abfall-Wirtschafts-Betrieb angezeigt werden. "Danach eingehende Mandate können für die Gebühren-Fälligkeit am 15. Februar nicht mehr berücksichtigt werden", wird betont. Weiter heißt es: "Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 8. Februar ein Lastschrift-Mandat erteilen, müssen die fälligen Abfall-Gebühren für die Fälligkeit am 15. Februar überweisen."

Die Änderung des Sepa-Mandates könne in der Online-Verwaltung auf der Internet-Seite des AWP (www.awp-paf.de/) noch bis zum Mittwoch, 2. Februar, erfolgen sowie dann wieder ab Dienstag, 15. Februar, für etwaige künftige Forderungen. Bargeldlose Zahlungen an den Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen können auf das nachfolgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70.

 

Der AWP bittet in diesem Zusammenhang ausdrücklich darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die oben genannte Bankverbindung auch die auf dem Gebühren-Bescheid aufgeführte Kunden-Nummer anzugeben. Die Fälligkeit sowie die Höhe der Gebühren ergeben sich nach AWP-Angaben aus dem Jahres-Gebühren-Bescheid 2020 beziehungsweise aus den danach ergangenen Gebühren-Bescheiden.

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