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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Aktuelles zu den Müll-Gebühren

(ty) Der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) hatte – wie berichtet – bereits darauf hingewiesen, dass die erste Rate der Abfall-Entsorgungs-Gebühren für dieses Jahr zum 15. Februar fällig wird. Bei Gebühren-Zahlern mit entsprechender Einzugs-Ermächtigung (Sepa-Mandat) werden die zu berappenden Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht. Wer dem AWP allerdings keine oder noch keine Einzugs-Ermächtigung erteilt hat, der muss selbst aktiv werden. Wir fassen noch einmal die wichtigsten Informationen zusammen.

Die Erteilung eines Sepa-Mandats für die Fälligkeit ab dem 15. Februar dieses Jahres kann von den Landkreis-Bürgern nach AWP-Angaben noch bis zum kommenden Dienstag, 8. Februar, schriftlich beim Abfall-Wirtschafts-Betrieb angezeigt werden. "Danach eingehende Mandate können für die Gebühren-Fälligkeit am 15. Februar nicht mehr berücksichtigt werden", wird betont. Weiter heißt es: "Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 8. Februar ein Lastschrift-Mandat erteilen, müssen die fälligen Abfall-Gebühren für die Fälligkeit am 15. Februar überweisen."

Die Änderung des Sepa-Mandats für die jetzt fälligen Gebühren konnte in der Online-Verwaltung auf der Internet-Seite des AWP (www.awp-paf.de) bis zum 2. Februar erfolgen – nun aber erst wieder ab Dienstag, 15. Februar, für etwaige künftige Forderungen. Bargeldlose Zahlungen an den Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen können auf das nachfolgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70.

Der AWP bittet in diesem Zusammenhang ausdrücklich darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die oben genannte Bankverbindung auch die auf dem Gebühren-Bescheid aufgeführte Kunden-Nummer anzugeben. Die Fälligkeit sowie die Höhe der Gebühren ergeben sich nach AWP-Angaben aus dem Jahres-Gebühren-Bescheid 2020 beziehungsweise aus den danach ergangenen Gebühren-Bescheiden.

Bildungs- und Teilhabe-Leistungen steigen

(ty) Die Leistungen für Bildung und Teilhabe im Kreis Pfaffenhofen sind weiter angestiegen. Wie Siegfried Emmer in seiner Funktion als Sozialamt-Leiter am Landratsamt jetzt mitgeteilt hat, beliefen sich die Ausgaben, die durch Landes- und Bundesmittel wieder ersetzt werden, im vergangenen Jahr auf rund 126 500 Euro. Im Vorjahr waren es den Angaben zufolge rund 95 000, was einen Zuwachs von gut 33 Prozent bedeutet. Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabe-Pakets zum 1. April 2011 waren die Chancen aller Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zumindest finanziell gestärkt worden.

"Jedes Kind hat das Recht, mitzumachen – egal, ob im Sportverein, beim Musik-Unterricht oder sonstigen geleiteten Freizeit-Aktivitäten", erklärt Emmer: "Bezuschusst wird ein Betrag von bis zu 15 Euro monatlich." Auch die Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten oder notwendige Lernförderungen würden übernommen beziehungsweise bezuschusst. Gemeinschaftliche Mittagessen in Kinder-Tages-Stätten oder Schulen werden seinen Worten ebenso gefördert, wie Schulweg-Kosten, die nicht durch die Schüler-Beförderung abgedeckt sind. Darüber hinaus könne eine pauschale Unterstützung für den Schulbedarf beantragt werden. Die Auszahlung erfolge zum Schuljahres-Anfang und umfasse 103 Euro je berechtigtes Kind sowie zu Beginn des zweiten Halbjahrs mit 51,50 Euro. 

Gefördert werden laut Landratsamt alle Kinder, deren Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe-Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz beziehen. Die Zahl der bewilligten Hilfen erhöhte sich von 614 im Jahr 2020 auf 812 im vergangenen Jahr. Im Jahr 2019 hatte es 400 Bewilligungen gegeben, im Jahr darauf bereits 480. "Die Mehrheit der bewilligten Hilfen liegt zahlenmäßig in den Bereichen des Mittag-Essens, in den Hilfen für den Schulbedarf und bei der Lernförderung", heißt es aus der Behörde.

Zuständig für die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind am Landratsamt von Pfaffenhofen Tim Gerhardt, Telefon (0 84 41) 27 - 354 und Andrea Krause, Telefon (0 84 41) 27 - 345. Auch Kinder, deren Eltern Jobcenter-Leistungen erhalten, haben laut Landratsamt einen Anspruch; diese Anträge seien jedoch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters zu stellen.

 

Computer-Wissen für Senioren

(ty) Am Mittwoch, 16. Februar, findet ab 13.30 Uhr im Hofbergsaal des Senioren-Büros von Pfaffenhofen ein Vortrag zum Thema "Windows 11" statt. Microsoft hatte den Nachfolger des bisherigen Betriebs-Systems" Windows 10" bereits im Oktober vergangenen Jahres veröffentlicht. Das kostenlose Update sei jetzt für viele "Windows 10"-Nutzer verfügbar, erklärt die Stadtverwaltung zum Hintergrund des Vortrags. Andy Mayer, ehrenamtlicher Trainer im PC-Team des hiesigen Senioren-Büros, kläre an diesem Nachmittag die wichtigsten Fragen und runde den Vortrag mit einer Live-Demo ab.

Das städtische Seniorenbüro biete laufend PC-Kurse an. Für den neuen Anfänger-Kurs sind noch Plätze frei, wie jetzt außerdem gemeldet wurde. Der kostenfreie Kurs startet am kommenden Montag, 7. Februar, und findet sechs Mal montags von 9.30 bis 11.30 Uhr statt. Anmeldungen zu dem eingangs genannten Vortrag und zu dem Anfänger-Kurs sind telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 87 92 0 oder per E- Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass corona-bedingt im Bürgerzentrum Hofberg gilt die so genannte 2G-Regel gilt.

 

Zeugen-Suche in Pfaffenhofen

(ty) Strafrechtlich wegen Sachbeschädigung ermitteln die Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion nach Vandalismus-Taten, die von Mittwoch auf Donnerstag in der Sparkassen-Tiefgarage in Pfaffenhofen begangen worden sind. Wie dazu heute mitgeteilt wurde, haben bislang unbekannte Täter eine Mauer in der Einrichtung an der Straße "Stadtgraben" oberflächlich durch Schmiereien und Gewalt-Einwirkungen ramponiert. Zur Höhe des angerichteten Sachschadens wurden keine Angaben gemacht. Die Taten wurden nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen zwischen Mittwochabend, 18 Uhr, und Donnerstagmorgen, 1 Uhr, verübt. Hinweise, die zur Aufklärung beitragen könnten, werden von den Gesetzeshütern unter der Telefonnummer (0 84 41) 80 95 0 entgegengenommen. 

"Müssen Umstieg auf erneuerbare Energie enorm beschleunigen"

(ty) Anlässlich des von der neuen Bundesregierung beschlossenen Vorschlags für einen Heizkosten-Zuschuss für Wohngeld-Empfänger, Studenten und Auszubildende meldet sich der hiesige Bundestags-Abgeordnete Leon Eckert (Grüne) zu Wort und erklärt per Presse-Mitteilung: "Die international massiv gestiegenen Preise für fossile Energie wie Öl, Kohle und Gas haben auch bei uns die Heiz- und Stromkosten in die Höhe schnellen lassen. Um diese Belastungen abzufedern, haben Grüne, SPD und FDP in der Bundesregierung jetzt einen Vorschlag für einen Heizkosten-Zuschuss auf den Weg gebracht."

Dieser Heizkosten-Zuschuss ist nach den Worten von Eckert allerdings "nur ein erster Schritt einer ganzen Reihe geplanter Entlastungs-Maßnahmen und soll besonders schwer betroffene Haushalte wie Wohngeld-Empfänger, Auszubildende oder Studierende, die auf Leistungen angewiesen sind, unterstützen". Deutschlandweit betreffe er mehr als 2,1 Millionen Menschen, so der Grünen-Abgeordnete aus dem Kreis Freising, dessen Wahlkreis neben den Landkreisen Pfaffenhofen und Freising auch Teile des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen umfasst.

In den nächsten Wochen und Monaten sollen laut Eckert weitere Entlastungen folgen – "wie ein Kinder-Sofort-Zuschlag, eine faire Beteiligung von Vermietern am CO2-Preis und eine Abschaffung der EEG-Umlage-Kosten beim Strompreis". Er verspricht in diesem Zusammenhang: "Im Bundestag will ich mich für eine schnelle Umsetzung solcher Entlastungen einsetzen." Die massiven Preisschwankungen bei fossilen Energieträgern zeigen aus seiner Sicht, "ganz klar, dass wir den Umstieg auf erneuerbare Energie enorm beschleunigen müssen, um eine saubere und bezahlbare Energie-Versorgung sicherzustellen".

Beschränkungen für "Corona-Spaziergänge"

(ty) Der Kreis Neuburg-Schrobenhausen beschränkt durch eine Allgemein-Verfügung nicht angemeldete Versammlungen unter freiem Himmel in der Neuburger Innenstadt am Montag, 7. Februar, die ohne Veranstalter beziehungsweise Versammlungs-Leiter in Form eines Demonstrationszugs zum Protest gegen die Corona-Maßnahmen und/oder Covid-19-Schutz-Impfungen aufgrund anonymer Aufrufe in den sozialen Medien stattfinden. Das wurde aus dem Landratsamt mitgeteilt. Abrufbar ist die komplette Allgemein-Verfügung im gestern veröffentlichten Amtsblatt des Landkreises; hier der direkte Link.

Die geplanten und unangemeldeten, gemeinhin als "Spaziergang" betitelten Versammlungen am 7. Februar, die sich gegen die Corona-Maßnahmen und/oder Corona-Impfungen richten, werden den Angaben zufolge in Neuburg an der Donau dahingehend beschränkt, dass diese im gesamten öffentlichen Straßenraum in folgenden Bereichen nicht durchgeführt werden dürfen:

  • Schrannenplatz, vom südlichen Ende der Schrannenhalle bis Höhe Pfalzstraße
  • Pfalzstraße, nach der Einmündung Schrannenstraße bis zum Schrannenplatz
  • Marienstraße, ab Höhe Hausnummer C49 bis zum Schrannenplatz
  • Pferdstraße, von der Einmündung Fischergasse bis zum Schrannenplatz
  • Adlerstraße, ab Höhe Hausnummer C202 bis zum Schrannenplatz
  • Spitalplatz, ab Hausnummern C155 und C197 bis zum Schrannenplatz

Zahl der Neugründungen von Gewerbebetrieben steigt im

(ty) Im vergangenen Jahr haben die Gewerbeämter im Freistaat insgesamt 99 358 Neugründungen registriert. Das sind 5,3 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor mit 94 368 Neugründungen (siehe auch Tabelle unten). Gleichzeitig ging die Zahl der vollständigen Aufgaben von Gewerben nach Angaben des bayerischen Landesamts für Statistik von 71 802 im Jahr 2020 auf 68 343 im Jahr 2021 zurück – das entspricht einem Rückgang um 4,8 Prozent." Damit setzt sich der Trend steigender Neugründungen bei gleichzeitigem Rückgang vollständiger Aufgaben von Gewerben auch im zweiten Jahr der Pandemie insgesamt gesehen fort", fasst das Landesamt in einer aktuellen Mitteilung zusammen.

Einziger Ausreißer: der hinsichtlich der Pandemie besonders betroffene Wirtschafts-Bereich "Gastgewerbe". Hier lag die Zahl der Neugründungen im vergangenen Jahr mit 3839 Meldungen um 9,1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Vergleich zum Vor-Pandemie-Jahr 2019 mit 4915 Neugründungen, entspricht das einem Rückgang von 21,9 Prozent. Der Trend des negativen Gründungs-Saldos in diesem Wirtschafts-Abschnitt setzte sich damit auch im Jahr 2021 fort. Im Wirtschafts-Abschnitt "Kunst, Unterhaltung und Erholung" stabilisierte sich die Zahl der Neugründungen im Vergleich zum Vorjahr, wenngleich auch hier gegenüber dem Jahr 2019, also vor der Pandemie, noch ein Rückgang von 24,7 Prozent zu verzeichnen ist.

Im besonders von der Pandemie betroffenem Bereich "Gastgewerbe" mit seinem 9,1-Prozent-Rückgang von Neugründungen im vergangenen Jahr war insbesondere die Abteilung "Beherbergung" betroffen. Nach 605 Neugründungen im Jahr 2020 verzeichneten die Gewerbeämter hier im Jahr 2021 einen weiteren Rückgang um 16,5 Prozent auf 505 Neugründungen. Die Abteilung "Gastronomie" wies mit 3334 Neugründungen im Jahr 2021 einen geringeren Rückgang von 7,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aus (Vorjahr: 3618). Damit setzte sich der Trend eines negativen Gründungs-Saldos – gemeldete Neugründungen abzüglich der vollständigen Aufgabe von Gewerben – im Wirtschafts-Abschnitt "Gastgewerbe" fort.

Das Jahr 2021 zeigte im Wirtschaftsabschnitt "Kunst, Unterhaltung und Erholung" mit 1806 Neugründungen gegenüber 1464 vollständigen Aufgaben einen positiven Gründungs-Saldo. Die Zahl der 1845 Neugründungen lag 2,1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Dagegen ging die Zahl der vollständigen Aufgaben in diesem Bereich von 1653 Meldungen im Jahr 2020 auf 1464 Meldungen im vergangenen Jahr zurück. Das ist ein Rückgang um 11,4 Prozent. "Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass jegliche freiberufliche Tätigkeiten im Kunst- und Kulturbereich von der Gewerbe-Anzeigen-Statistik nicht erfasst werden, da diese keine Gewerbe-Meldungen abgeben müssen", erklärt das bayerische Landesamt für Statistik. (Grafik: Bayerisches Landesamt für Statistik)


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