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Bislang 22.317 Infektionen: 207 Betroffene gestorben, 2908 aktive Fälle, Sieben-Tage-Inzidenz: 2002,7. Die Lage und die aktuellen Regeln im Überblick.

(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen, wie berichtet, mittlerweile 207 Menschenleben zu beklagen. Das Landratsamt veröffentlichte zuletzt üblicherweise an Werktagen eine Übersicht, in welchen Kommunen die mit dem Virus infizierten Menschen, die gestorben sind, gelebt haben beziehungsweise wie viele bestätigte Infektionsfälle und genesene Patienten es in welcher Kommune gibt. Diese Übersicht nach Gemeinden wird laut Behörde künftig nicht mehr herausgegeben. Wir fassen nachfolgend die Corona-Situation im Kreis Pfaffenhofen sowie die vorliegenden Daten zusammen. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich seit der Meldung von gestern um 435 erhöht und beträgt somit aktuell 22 317.

Von den bislang insgesamt 22 317 Menschen aus dem Landkreis Pfaffenhofen, bei denen nach jüngstem offiziellen Stand eine Corona-Infektion bestätigt worden ist, gelten laut aktueller Mitteilung des Landratsamts insgesamt 19 202 als wieder genesen – das sind nach offiziellen Angaben 308 mehr als gestern. Die Zahl der infizierten und noch nicht genesenen Corona-Patienten hat sich damit im Landkreis Pfaffenhofen erhöht und beträgt – Stand: heute Nachmittag – derzeit 2908 (gestern: 2781). Die aktuell als corona-infiziert geltenden Personen befinden sich in häuslicher Isolation.

Die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen behandelt laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit 15 Patienten (gestern: 13), bei denen eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist – einer von ihnen (gestern: zwei) wird intensiv-medizinisch betreut. Als stationäre Covid-19-Patienten zählen laut Landratsamt alle Personen, die im Zusammenhang mit dem Klinik-Aufenthalt positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Dabei müsse die Infektion nicht ursächlich für den Krankenhaus-Aufenthalt sein, sondern könne auch als Begleit-Erkrankung auftreten. Aufgrund der identischen gesteigerten Anforderungen an Hygiene und Isolationen sei es aus Krankenhaus-Sicht allerdings unerheblich, ob ein Patient "mit" oder "wegen" Corona behandelt werde. 

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 2002,7 (Stand: heute).

Wenngleich die Corona-Zahlen angesichts der Omikron-Variante zuletzt immer neue Höchststände erreichten, hat das bayerische Kabinett am 25. Januar Lockerungen der im Freistaat geltenden Regelungen beschlossen. Bei Veranstaltungen und Einrichtungen darf die Kapazität künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden. Und die Zeit der "Geisterspiele" ist vorbei: Künftig sind bei überregionalen Sport-Veranstaltungen bis zu 10 000 Zuschauer erlaubt. Die vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof bereits außer Vollzug gesetzte 2G-Regel für Laden-Geschäfte wird aufgehoben. Für Prüfungen, Meister-Kurse und Fahrschulen gilt künftig 3G. Soweit bislang die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich war, reicht künftig mitunter ein negativer Antigen-Test. Die Regeln zum "regionalen Hotspot-Lock-Down" bleiben vorerst ausgesetzt. Hier die Details zu diesen Beschlüssen: Corona-Lockerungen in Bayern: Diese Erleichterungen gelten ab 27. Januar

Im Freistaat traten ab 9. Februar weitere massive Lockerungen bei den Corona-Regelungen in Kraft. Der bayerische Ministerrat beschloss unter anderem deutliche Kapazitäts-Erhöhungen bei Kultur- und Sport-Veranstaltungen sowie für Kinos, Messen und Seilbahnen. Für Bäder, Thermen und Saunen gilt künftig nicht mehr "2G plus", sondern die 2G-Regel. Für körpernahe Dienstleistungen, die bislang unter die 2G-Regelung fielen, gilt fortan 3G. Außerdem wurde die Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben. Beschlossen wurde in dieser Kabinett-Sitzung ferner, dass die staatlichen Corona-Impf-Zentren im Freistaat mindestens bis zum Ende des Jahres bestehen bleiben. Hier die Details zu den Beschlüssen: Diese deutlichen Corona-Lockerungen greifen im Freistaat ab 9. Februar

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Wie berichtet, wurde im Juni 2021 das eigens eingerichtete Corona-Bürger-Telefon des Pfaffenhofener Landratsamts eingestellt. Das Pfaffenhofener Gesundheitsamt sei weiterhin telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 14 00 erreichbar. Bei Fragen zur Infektions-Schutz-Verordnung können sich alle Bürger per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Bei Fragen zur Einreise könne das Landratsamt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktiert werden. Landwirtschaftliche Betriebe könnten Fragen zur Einreise von Erntehelfern direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! stellen. Bei Fragen zur Corona-Impfung möge man sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! direkt an das Impf-Zentrum wenden.

 

Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenz-Bereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Kontakt-Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.

Schriftliche Anfragen an das Pfaffenhofener Landratsamt bezüglich der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Aktuelle Infos für Unternehmer, Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe sowie die Kultur- und Kreativ-Branche findet man beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) auf www.kus-pfaffenhofen.de. Schriftliche Anfragen an das KUS können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Für telefonische Anfragen ist das KUS von Montag bis Freitag unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 erreichbar.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. 

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