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Zwischenfall bei Rohrenfels hat strafrechtliche Folgen für 49-Jährigen. Ihm fehlte die nötige Fahrerlaubnis-Klasse für das Gespann. 

(ty) Ein nicht alltäglicher Verkehrsunfall mit strafrechtlichen Konsequenzen für einen 49 Jahre alten Fahrer hat sich am gestrigen Vormittag im Gemeinde-Bereich von Rohrenfels im Nachbar-Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ereignet. Gegen 10.35 Uhr kam es auf der Staatsstraße 2035 wegen der heftigen Windböen zu dem Zwischenfall: Nach Angaben der Polizei wurde von einem Fahrzeug-Gespann der Anhänger mit Planen-Aufbau umgeworfen. "Der Anhänger wurde vom Wind seitlich so stark erfasst, dass er neben die Fahrbahn auf das Ortsschild Wagenhofen kippte", erklärte heute ein Polizei-Sprecher.

Bei der polizeilichen Unfall-Aufnahme habe sich herausgestellt, dass der 49-jährige Fahrer, der aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen stammt, dieses Gespann gar nicht hätte steuern dürfen. Wie es heißt, sei er nämlich nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis-Klasse BE. "Ihn erwarten neben den strafrechtlichen Konsequenzen nun mit Sicherheit auch Probleme bei der Schadens-Regulierung", teilte die Polizeiinspektion aus Neuburg an der Donau mit. Der Sachschaden wurde laut Schätzung im niedrigen fünfstelligen Euro-Bereich angesiedelt. Verletzt worden sei bei dem Zwischenfall zum Glück niemand.


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