Ob Sturm, Starkregen oder Glatteis: Die Entscheidung ist meist kurzfristig zu treffen. Die Verfahrensweise ist dabei ziemlich genau geregelt.
(ty) Ziemlich überraschend für Eltern, Schüler und Lehrer ist am gestrigen Abend gegen 19.30 Uhr die Meldung aus dem Pfaffenhofener Landratsamt gekommen, dass heute im gesamten Landkreis der Schul-Unterricht ausfällt. Grund dafür war nach Angaben der Behörde, "dass der Deutsche Wetterdienst eine Warnung vor Orkanböen mit einer Windgeschwindigkeit von bis zu 120 km/h während der Busfahrzeiten zwischen 6 und 8 Uhr herausgegeben hat". Die Sicherheit des Schülerverkehrs habe höchste Priorität, wurde betont, "weshalb es leider zu dieser kurzfristigen Entscheidung kommen musste". Unsere Zeitung hatte darüber sowie über die DWD-Vorhersagen rasch informiert. Aber wer entscheidet eigentlich darüber, ob und wann die Schule ausfällt? Das lesen Sie hier.
Geregelt ist die kurzfristige Absage des Schul-Unterrichts im Freistaat von höchster Stelle, nämlich dem bayerischen Kultus-Ministerium. Die oberste Schulaufsicht hat dazu extra eine Bekanntmachung herausgegeben. Darin ist der Ablauf der Absage von Schul-Unterricht ausführlich geregelt. Auf der Internetseite des Ministeriums heißt es zum Thema witterungsbedingter Unterrichts-Ausfall: "Sturm und starker Regen in Bayern können es kurzfristig notwendig machen, den Schul-Unterricht in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen." Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler. Auch wegen Glatteis beziehungsweise winterlicher Straßenverhältnisse kommt es immer wieder mal zu Unterrichts-Ausfällen.
Wie das Kultus-Ministerium weiter erklärt, sind für die Entscheidung über den Unterrichts-Ausfall in den öffentlichen Schulen "bei regional begrenzten ungünstigen Witterungs-Verhältnissen" auf Landkreis-Ebene die "lokalen Koordinierungs-Gruppen Schulausfall" zuständig. Eine solche Koordinierungs-Gruppe setzt sich den Angaben zufolge jeweils aus dem fachlichen Leiter des staatlichen Schulamts als Vertreter für den Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie aus je einem Schul-Leiter oder einer Schul-Leiterin als Vertreter für die übrigen Schularten – Gymnasium, Realschule, Berufsoberschule, Fachoberschule – zusammen. Eingebunden ist dabei auch das Landratsamt, unter anderem in seiner Eigenschaft als Katastrophenschutz-Behörde.
"Bei ungünstigen Witterungs-Verhältnissen in mehreren Landkreisen eines Regierungsbezirks", erklärt das bayerische Kultus-Ministerium, treffe die Entscheidung die so genannte regionale Koordinierungs-Gruppe Schul-Ausfall an den Regierungen der einzelnen Regierungsbezirke – für den Landkreis Pfaffenhofen also die Regierung von Oberbayern. Diese musste gestern jedoch nicht aktiv werden, da es offenbar kein landkreis-übergreifendes Bedrohungs-Szenario gab. Offizielle Meldungen zum Unterrichts-Ausfall in Bayern gibt es auf der Web-Seite des bayerischen Kultus-Ministeriums unter diesem Link. Hinweis dazu: "Soweit keine Einträge vorhanden sind, gibt es aktuell keinen witterungsbedingten Unterrichts-Ausfall."
Die Entscheidung über den Ausfall von Schul-Unterricht hat nicht nur weit reichende Folgen, sie ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des jeweiligen Landkreises, so das Kultus-Ministerium. "Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugs-Bereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden", heißt es dazu. Übrigens: Wie sich der Internet-Seite des Ministeriums weiter entnehmen lässt, haben die Lehrkräfte, "soweit es die Witterungs-Verhältnissen es zulassen, ihren Dienst an der Schule anzutreten". Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichts-Ausfall nicht rechtzeitig erreicht habe und die deshalb im Schul-Gebäude eintreffen, sei "eine angemessene Beschäftigung in der Schule zu gewährleisten".
Zum aktuellen Hintergrund:
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