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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Schweitenkirchener beim Langlauf-Kurs

(ty) Bei "schönsten Frühlings-Bedingungen und noch ausreichendem Schnee", so heißt es vom Ski-Club aus Schweitenkirchen, waren insgesamt 30 Vereins-Mitglieder (Foto oben) auf die Loipe in Ruhpolding gegangen, um einen Langlauf-Kurs zu absolvieren. Dabei konnte man sich den Technik-Stil selbst aussuchen. Dank der Langlauf-Lehrer seien binnen kurzer Zeit alle Protagonisten schon recht sicher unterwegs gewesen – ob klassisch oder in der Skating-Variante. Am Nachmittag sei die jeweilige Technik dann noch verfeinert worden. Dabei seien schließlich auch etliche Kilometer zurückgelegt worden.

Sperrung in Hohenwart

(ty) Die Straße "Am Flussufer" in Hohenwart muss ab dem morgigen Donnerstag, 17. März, und bis zum kommenden Montag, 21. März, komplett für den Verkehr gesperrt werden. Das wurde heute aus dem Pfaffenhofener Landratsamt angekündigt. Grund für diese Behinderung sei die Errichtung eines Hausanschlusses für Wasser und Abwasser. Die Umleitung wird nach Angaben der Behörde ausgeschildert. Sie erfolge über Vormarkt, Staatsstraße 2043, Pfaffenhofener Straße und Neuburger Straße beziehungsweise umgekehrt. Bis zur Baustelle ist die Straße befahrbar.

Finanz-Tipps für Berufs-Einsteiger

(ty) Im Kurs "Finanz-ABC für Berufsanfänger*innen", bei der Volkshochschule des Landkreises Pfaffenhofen (VHS) wird über Geld gesprochen. Genauer gesagt, so heißt es in der Ankündigung: "Darüber, wie junge Menschen, die im Herbst in die Ausbildung und damit ins Berufsleben starten, sich in der Welt der Finanzen, Versicherungen, der Dispo-Kredite und der Altersvorsorge, der Ratenkäufe und Steuern zurechtzufinden können." Diplom-Kauffrau Astrid von Perponcher, die auch zertifizierte Sachverständige für Ruhestands-Planung ist, führt am Samstag, 26. März, von 10 bis 17 Uhr in der Spitalstraße 7 in Pfaffenhofen ihre Teilnehmer in die verschiedenen Themen-Komplexe ein.

"Die jungen Menschen sollen unter anderem lernen, die eigenen Ausgaben im Griff zu behalten, welche Versicherungen wirklich notwendig sind und mit welchen Strategien sie Geld für Anschaffungen oder die Altersvorsorge zurücklegen können", erklärt Astrid von Perponcher zu dem VHS-Kurs. Die Teilnahme an dem Tages-Seminar kostet 52 Euro. Anmeldungen nimmt die Volkshochschule telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 49 04 80 oder online auf https://vhs.landkreis-pfaffenhofen.de entgegen.

Unterstützung für Flüchtlings-Kinder

(ty) Der Eltern-Beirat des AWO-Kindergartens "Arche Noah" in Pfaffenhofen hatte zusammen mit Geschäftsfrau Bettina Reisner vom hiesigen Verein "Lebendige Innenstadt" für den gestrigen Dienstag eine Spenden-Aktion für aus der Ukraine geflüchtete Eltern und Kinder organisiert, die im Hotel "Alea" in der Kreisstadt unterkommen. Die Sachen wurden an der Kita am Bistumerweg gesammelt und dann direkt zu dem Hotel gebracht, wo eine Kinder-Kleiderkammer eingerichtet wurde. Auf dem Foto, von links: Katharina Payer, Stephanie Chappuzeau, Joachim Rothbauer und Bettina Reisner.

Kultur- und Tourismus-Büro geschlossen

(ty) Das Kultur- und Tourismus-Büro im "Haus der Begegnung" (HdB) am oberen Hauptplatz in Pfaffenhofen ist diese Woche krankheitsbedingt geschlossen. Das wurde heute aus der Stadtverwaltung gemeldet. "Somit können hier diese Woche keine Karten für die Veranstaltungen der Pfaffenhofener Winterbühne und der Rathaus-Konzerte gekauft werden", heißt es weiter. Tickets für das Gastspiel des Altstadt-Theaters aus Ingolstadt an diesem Freitagabend, 18. März (Beginn: 20 Uhr), könnten an der Abend-Kasse oder online auf www.okticket.de erworben werden. Informationen zu den aktuellen Veranstaltungen sind unter www.pfaffenhofen.de/winterbuehne oder www.pfaffenhofen.de/rathauskonzerte zu finden.

Bürgerpreis des Landtags: Bewerbungen jetzt möglich

(ty) Die Ausschreibung für den diesjährigen Bürgerpreis des bayerischen Landtags hat begonnen. Darauf hat der hiesige Landtags-Abgeordnete Karl Straub (CSU) hingewiesen. Auch in diesem Jahr würdige die bayerische Volksvertretung mit der Auszeichnung wieder herausragendes ehrenamtliches Engagement im Freistaat. Das Leitthema laute diesmal: "Bühne frei für das Leben! Ehrenamtliches Engagement für gesellschaftliches Miteinander durch Kunst und Kultur." Die Auslobung richte sich an ehrenamtliche Initiativen, die Menschen in Bayern durch Musik, Theater, Tanz oder bildende Künste zusammenbringen und damit einen Beitrag zum Zusammenwachsen der Gesellschaft leisten. Die Bewerbungsfrist laufe bis 1. Mai 2022.

"Ehrenamtliche Kunst- und Kulturinitiativen prägen das kulturelle Leben in Bayern entscheidend mit, heißt es in einer Presse-Mitteilung aus dem Büro von Straub. "Trotz der Einschränkungen in der Corona-Pandemie haben viele kulturliebenden Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten gefunden, um ihre Initiativen digital, neu oder auch einfach wieder stattfinden zu lassen." Der diesjährige Bürgerpreis wolle dieses Engagement von ehrenamtlich getragenen Initiativen und Projekten belohnen, die Menschen über Theater, Musik, Tanz oder bildende Kunst zusammenbringen und dadurch einen Beitrag zum Zusammenwachsen der Gesellschaft leisten. Im Fokus der Auszeichnung solle dabei weniger die – schwer vergleichbare – künstlerische Qualität von Projekten stehen. Entscheidend sei der Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander.

Die Preisträger werden von einem Beirat unter dem Vorsitz von Landtags-Präsidentin Ilse Aigner ausgewählt. Der Bürgerpreis 2022 des bayerischen Landtags sei mit insgesamt 50 000 Euro dotiert. Eine Teilausschüttung des Preisgelds bleibe vorbehalten. Zudem könne das jeweilige Preisgeld auch in Teilsummen auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Das Preisgeld sei zweckgebunden und für die Förderung des prämierten Projekts oder dessen Fortentwicklung einzusetzen. Weitere Infos rund um die Bewerbung gibt es auch auf www.buergerpreis-bayern.de oder unter der Telefonnummer (0 89) 41 26 - 26 85.

"Gutes Essen – gesunde Kinder"

(ty) "Home-Schooling und der Wegfall von Mittags-Betreuung und Freizeit-Möglichkeiten während der Pandemie hatten spürbare Auswirkungen auf die Essgewohnheiten vieler Kinder. Dabei essen unsere Kinder ohnehin schon im Durchschnitt zu fett, zu süß und zu salzig", heißt es aus dem Büro des Landtags-Abgeordneten Johannes Becher (Grüne) aus dem Kreis Freising, der für seine Partei auch den Landkreis Pfaffenhofen mitbetreut. "Was gutes Essen ist und wie man mit Lebensmitteln umgeht und sie verarbeitet, wissen viele Kinder einfach nicht mehr." Die Folge seien ernährungsbedingte Krankheiten wie Adipositas oder Diabetes Typ2, die seit Beginn der Pandemie noch mehr auf dem Vormarsch seien.

Was sind die Auswirkungen dieser ernährungs-bedingten Krankheiten – für die Kinder selbst, aber auch für die Gesellschaft? Wie wird die Gesellschaft ihrer Verantwortung gerecht, allen Kindern gutes und gesundes Essen anzubieten. Und welche Rolle spielen Schul- und Kita-Verpflegung dabei? Was kann gute Ernährungs-Bildung bewirken? Unter anderem über diese Fragen diskutieren bei einer Online-Veranstaltung am morgigen Donnerstag, 17. März, ab 20 Uhr der Abgeordnete Becher (Sprecher der Grünen-Fraktion für frühkindliche Bildung und Vize-Vorsitzender der Kinder-Kommission des Landtags) und die Abgeordnete Gisela Sengl (Sprecherin der Grünen-Fraktion für Ernährung und Landwirtschaft) mit Professorin Ulrike Arens-Azevedo (Vize-Präsidentin der deutschen Gesellschaft für Ernährung) und Oliver Huizinga (politischer Geschäftsführer der deutschen Adipositas-Gesellschaft). Die Veranstaltung steht allen Interessierten offen. Zugangs-Daten zu dem "Zoom"-Meeting finden Sie hier.

Einbau von Funk-Wasserzähler ist zulässig

(ty) Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit heute bekannt gewordenem Beschluss vom 7. März die Beschwerde von zwei Antragstellern zurückgewiesen, die mit einem Eil-Antrag den geplanten Einbau eines Funk-Wasserzählers in ihrem Wohnhaus verhindern wollten.

Die Antragsteller, ein Ehepaar aus dem Landkreis Bamberg, wurden im Mai 2021 unter Anordnung des Sofortvollzugs dazu verpflichtet, einem Beauftragten des kommunalen Wasserversorgungs-Unternehmens Zugang zu ihrer Wohnung zu gewähren, um ihm die Überprüfung und erforderlichenfalls den Austausch des bisherigen analogen Wasserzählers gegen einen digitalen Zähler mit Funk-Funktion zu ermöglichen. Hiergegen wandten sich die Antragsteller mit einem Eil-Antrag und machten geltend, gegen den Betrieb von Funk-Wasserzählern bestünden datenschutz-rechtliche und gesundheitliche Bedenken. Nach Ablehnung des Eil-Antrags durch das Verwaltungsgericht erhoben die Antragsteller Beschwerde zum BayVGH.

Der für das Kommunalrecht zuständige 4. Senat wies die Beschwerde der Antragsteller zurück, weil dem Einbau und Betrieb eines Funk-Wasserzählers weder datenschutz-rechtliche noch gesundheitliche Gründe entgegenstünden. Der Betrieb eines Funk-Wasserzählers stelle keinen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Selbst wenn der Betrieb Rückschlüsse auf den Wasser-Verbrauch einzelner Personen ermögliche, sei die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gerechtfertigt. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Messung des Verbrauchs mittels Wasserzählern sei eine zur Daseins-Vorsorge gehörende gemeindliche Pflichtaufgabe und diene dem öffentlichen Interesse. Die Verarbeitung der Daten stelle keinen so schweren Rechtseingriff dar, dass bei einer Gesamtabwägung das Interesse des öffentlichen Wasserversorgers an der Nutzung der Funk-Wasserzähler zurückstehen müsse.

Der Einsatz von Funk-Wasserzählern könne im Hinblick auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung sogar als eine besonders schonende Art der Daten-Erfassung angesehen werden, weil er das Betreten von privaten Räumen entbehrlich mache. Nach derzeitigem Erkenntnisstand entstünden durch den Betrieb von Funk-Wasserzählern auch keine unzumutbaren Gesundheits-Gefahren, weil die Strahlenleistung im Vergleich zu einem Handy um ein Vielfaches niedriger sei und die Funk-Wasserzähler in der Regel nicht in unmittelbarer Nähe zu den Bewohnern, sondern im Keller an der zentralen Hauswasser-Zuleitung angebracht würden. Gegen den nur im Verhältnis zu den Antragstellern geltenden Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.

Sterbefall-Zahlen in Bayern

(ty) Im Januar sind in Bayern nach derzeitigem Datenstand 12 392 Personen gestorben. "Damit liegt die Zahl der Sterbefälle im Freistaat zum Jahresanfang auf dem Niveau des Medians der Jahre 2018 bis 2021 mit 12 380 Verstorbenen", teilte das bayerische Landesamt für Statistik heute mit. Sie fiel den Angaben zufolge damit auch deutlich niedriger aus als im Januar des Jahres 2021, als 15 507 Sterbefälle verzeichnet worden waren.

Die Auswertung vorläufiger Daten zeige, dass die Zahl der Verstorbenen im Freistaat im Januar 2022 insgesamt auf ähnlichem Niveau wie in den Jahren vor der Covid-19-Pandemie liege. Bei Personen unter 60 Jahren verzeichnete das bayerische Landesamt für Statistik im Januar heuer eine Minderung um 5,8 Prozent an Sterbefällen im Vergleich zum Median der Jahre 2018 bis 2021. Für die Gruppe der 60- bis 79-Jährigen betrage hier der Rückgang der Sterbefälle 3,8 Prozent und bei den 80-Jährigen und Älteren lägen die Sterbefallzahlen 1,9 Prozent über dem Median der Vorjahre. 


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