Drei Fahrer, die heute Nacht in Ingolstadt gestoppt wurden, waren betrunken und blicken jetzt strafrechtlichem Ärger entgegen.
(ty) In der Nacht zum heutigen Samstag sind in Ingolstadt gleich mehrere E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen worden, die betrunken unterwegs waren und deshalb jetzt einem Strafverfahren entgegenblicken. Den Anfang machte gegen 1.55 Uhr ein 22-Jähriger, der am Münzbergtor auffiel, weil er in Schlangenlinien fuhr. Im Zuge der Kontrolle wurde ein Alko-Test durchgeführt, der nach Angaben der Polizei einen Wert von 1,4 Promille ergab. Für den jungen Mann ging es deshalb zur Blutentnahme; ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr folgt.
Etwa eine Stunde später wurde auf der Münchener Straße ein 30 Jahre alter Mann unter die Lupe genommen, der ebenfalls mit einem E-Scooter unterwegs war. Nachdem die Beamten "deutlichen Alkohol-Geruch" bei dem Ingolstädter wahrgenommen hatten, bestätigte ein Test den im Raum stehenden Verdacht. Nach Angaben der Beamten ergab dieser einen Wert von mehr als 1,1 Promille. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille eine Straftat vor. Auch der 30-Jährige musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen; ihn erwartet ebenfalls ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Gegen 4.15 Uhr war laut Polizei ein 20-Jähriger zusammen mit einem Freund auf einem E-Scooter in der Schulstraße unterwegs. Als sie die Gesetzeshüter bemerkten, sei der Mitfahrer abgestiegen und der Fahrer mit dem E-Scooter in die Proviantstraße geflüchtet. Dort fanden die Beamten das abgestellte Gefährt und trafen auch auf den jungen Mann. "Der Grund für die Flucht war schnell gefunden", meldet die Polizei: "Der Alkoholtest erbrachte einen Wert von über 1,2 Promille." Auch der junge Mann, der aus Wettstetten stammt, musste zur Blutentnahme.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Pegel von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."