Regierung von Oberbayern ordnet erneut Beobachtungsflüge an und bittet um die Beachtung von Warn-Hinweisen.
(ty) Wegen erhöhter Waldbrand-Gefahr hat die Regierung von Oberbayern nach eigenen Angaben wieder die Luftbeobachtung angeordnet. Und zwar am heutigen Freitag für die Kreise Berchtesgadener Land, Garmisch-Partenkirchen, Rosenheim und Traunstein, am Samstag für die Kreise Berchtesgadener Land, Eichstätt, Garmisch-Partenkirchen, Rosenheim und Traunstein sowie am Sonntag für die Landkreise Pfaffenhofen, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Garmisch-Partenkirchen, München, Miesbach, Rosenheim und Traunstein. Zugleich wird um die Beachtung von Warn-Hinweisen gebeten.
Die Anordnung der Überwachungsflüge durch die Regierung von Oberbayern geschehe in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ingolstadt-Pfaffenhofen, das diesbezüglich für ganz Oberbayern zuständig ist. Die Flieger starten den Angaben der Behörde zufolge von den Stützpunkten Eichstätt, Erding, Königsdorf, Mühldorf, Ohlstadt und Pfaffenhofen und erreichen von dort aus gefährdete Wälder in den betroffenen Gebieten. "Die Beobachtungsflüge finden jeweils nachmittags statt", wurde am heutigen Vormittag angekündigt.
"Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrand-Gefahren-Index für Teile im nördlichen und südlichen Oberbayern aktuell eine hohe Waldbrand-Gefahr aus (Stufe 4)", teilte die Regierung von Oberbayern zum Hintergrund mit. Besonders gefährdet seien Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder. Die Regierung von Oberbayern bittet darum, nachfolgende Warnhinweise zu beachten. Diese gelten ausdrücklich auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind.
Im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon sollte man
- kein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder betreiben
- keine offenen Feuerstätten errichten oder betreiben
- keine Bodendecken abbrennen
- keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise absengen
- keine brennenden oder glimmenden Sachen wegwerfen
- nicht rauchen.
Zum Hintergrund
Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrand-Bekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutz-Fonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der "Luftrettungsstaffel Bayern e.V." stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutz-Behörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.lrst.de.