Erreger bei Schwan aus der Gemeinde Wang nachgewiesen. Landratsamt appelliert: Sicherheits-Maßnahmen strikt einhalten!
(ty) Ein neuer Fall von Geflügelpest (HPAI) ist im Landkreis Freising zu verzeichnen. Nachdem Anfang März bereits ein Uhu positiv auf das Virus H5N1 getestet worden war, ist nun ein weiteres Tier betroffen. Das wurde heute aus dem Landratsamt mitgeteilt. "Das nationale Referenz-Labor am Friedrich-Loeffler-Institut wies die Vogelgrippe bei einem Schwan aus dem Gemeinde-Gebiet Wang nach", erklärte die Behörde. "Die Wahrscheinlichkeit eines Eintrags in die Nutz- und Hausgeflügel-Population ist daher als erhöht einzustufen." Die Stall-Pflicht für Geflügel rückt damit deutlich näher.
Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel weist das Freisinger Landratsamt erneut ausdrücklich alle Geflügel-Halter darauf hin, sich strikt an die bereits am 9. Dezember vergangenen Jahres für den gesamten Landkreis angeordneten erhöhten Biosicherheits-Maßnahmen zu halten. Die entsprechende Allgemein-Verfügung ist auf der Homepage des Landkreis zu finden; hier der direkte Link. "Alle Geflügel-Halter, auch Hobby-Halter, sind verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheits-Maßnahmen konsequent einzuhalten", wurde heute noch einmal unterstrichen. "Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder."
Außerdem bittet das Landratsamt vorsorglich nochmals alle Geflügel-Halter darum, "sich auf eine tierschutz-gerechte Unterbringung ihres Geflügels im Rahmen einer Aufstallungs-Pflicht vorzubereiten, da nun bereits der zweite Nachweis der Geflügelpest beim Wildvogel bestätigt wurde". In einer aktuellen Presse-Mitteilung heißt es: "Werden weitere HPAI-positive Vögel gefunden, dann ist zum Schutz des Haus- und Nutz-Geflügels eine Stall-Pflicht unumgänglich."
Grundsätzlich gelte H5N1 als potenziell gefährlich für Menschen, jedoch seien Ansteckungen extrem selten. "Die Infektion eines Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt geworden", so das Landratsamt.
Die Bürgerinnen und Bürger werden von der Behörde darum gebeten, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt Freising, der jeweiligen Gemeinde-Verwaltung oder der Polizei unter Angabe des Fundortes – idealerweise mit Koordinaten – zu melden. Die toten Vögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.
Weitere aktuelle Infos zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügel-Halter und eine bayernweite Karte, aus der sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Internet-Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" zu finden.