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Regierung von Oberbayern ordnet erneut Beobachtungsflüge an und bittet um die Beachtung von Warn-Hinweisen.

(ty) Wegen erhöhter Waldbrand-Gefahr hat die Regierung von Oberbayern nach eigenen Angaben für den heutigen Dienstag die Luftbeobachtung für die Landkreise Pfaffenhofen, Altötting, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Dachau, Ebersberg, Eichstätt, Erding, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Miesbach, Mühldorf am Inn, Rosenheim, Starnberg, Traunstein und Weilheim-Schongau angeordnet. Außerdem wird erneut ausdrücklich um die Beachtung von Warn-Hinweisen gebeten.

Die Anordnung der Überwachungsflüge durch die Regierung von Oberbayern geschehe in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ingolstadt-Pfaffenhofen, das diesbezüglich für ganz Oberbayern zuständig sei.   Die Flugzeuge starten laut Angaben der Regierung von Oberbayern von den Stützpunkten Eichstätt, Pfaffenhofen an der Ilm, Oberpfaffenhofen, Königsdorf, Erding, Mühldorf am Inn und Ohlstadt und erreichen von dort aus gefährdete Wälder in den betroffenen Gebieten. "Die Beobachtungsflüge finden am Nachmittag statt", wurde am Vormittag angekündigt.

"Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrand-Gefahren-Index für weite Bereiche Oberbayerns aktuell eine hohe Waldbrand-Gefahr aus (Stufe 4)", teilte die Regierung von Oberbayern in einer Presse-Erklärung mit. Besonders gefährdet seien Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs sowie sonnige Waldlichtungen und Waldränder. Die Regierung von Oberbayern bittet erneut darum, nachfolgende Warn-Hinweise zu beachten. Diese gelten ausdrücklich auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind.

Im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon sollte man

  • kein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder betreiben
  • keine offenen Feuerstätten errichten oder betreiben
  • keine Bodendecken abbrennen
  • keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise absengen
  • keine brennenden oder glimmenden Sachen wegwerfen
  • nicht rauchen.

Zum Hintergrund

Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrand-Bekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutz-Fonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der "Luftrettungsstaffel Bayern e.V." stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutz-Behörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.lrst.de


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