Damit werde den geplanten neuen Isolations- und Quarantäne-Empfehlungen des Bundes Rechnung getragen und der erwartete Rückgang der Infektions-Zahlen berücksichtigt.
(ty) Das Corona-Test-Konzept an Schulen und Kindergärten wird im Freistaat ab 1. Mai neu ausgerichtet. "Generelle Testungen an den Schulen und in der Kinder-Tages-Betreuung werden eingestellt", wurde nach der heutigen Sitzung des bayerischen Ministerrats gemeldet. Damit werde den geplanten neuen Isolations- und Quarantäne-Empfehlungen des Bundes Rechnung getragen sowie der erwartete Rückgang der Infektions-Zahlen – begründet durch das Ausklingen der Erkrankungs-Saison für Atemwegs-Erreger und durch die Überschreitung des Höhepunktes der Omikron-Welle – berücksichtigt. "Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung des Personals, der Schülerinnen und Schüler sowie der Familien der jüngeren Schul- und Kita-Kinder gestärkt", heißt es aus der Staatskanzlei.
Bis zum 30. April wird den Angaben zufolge das derzeitige Corona-Test-Konzept an den Schulen und in der Kinder-Tages-Betreuung beibehalten. "Somit kann den bei kälterem Wetter noch häufig bestehenden Übertragungs-Gelegenheiten in Innenräumen und den erfahrungsgemäß höheren Infektions-Zahlen unter den Schülerinnen und Schülern nach den Oster-Ferien wirksam begegnet werden", so die Staatskanzlei. Für den Bereich der Kinder-Tages-Einrichtungen bestehe darüber hinaus bis zum 31. August dieses Jahres die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Kita-Kinder mittels PCR-Pool-Testungen entsprechen der Laufzeit der Förder-Richtlinie des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zu testen.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.