Landratsamt geht von Zulässigkeit der Klage und damit von aufschiebender Wirkung der Allgemein-Verfügung aus. Sie wird deshalb aktuell nicht vollzogen.
(ty/zel) Gegen die Allgemein-Verfügung des Pfaffenhofener Landratsamts zur Aufhebung der Schonzeit im April für Rehwild in Teilen des Landkreises Pfaffenhofen ist Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht worden. Das wurde heute auf Anfrage unserer Zeitung von der Kreis-Behörde bestätigt. "Eine zulässige Klage – von einer Zulässigkeit der Klage gehen wir aus – löst eine aufschiebende Wirkung der Allgemein-Verfügung aus", erklärte eine Sprecherin. "Alle Revier-Inhaber der betroffenen Reviere wurden daher von uns telefonisch informiert, ein Vollzug der Allgemein-Verfügung findet somit aktuell nicht statt."
Die Klage sei bereits am 31. März beim Verwaltungsgericht München eingelegt worden. Eine konkrete Klage-Begründung beziehungsweise ein förmliches Schreiben vom Verwaltungsgericht München liegt uns noch nicht vor", heißt es aus dem Landratsamt. "Ob die Klage auch begründet ist, ist noch nicht absehbar." Eine Klage-Begründung liege noch nicht vor.
Zum Hintergrund: Die Schonzeit für Jährlingsböcke und Schmalrehe war vom Landratsamt – wie berichtet – für die Gebiete der Hege-Gemeinschaften Oberes Ilmtal und Pfaffenhofen von 1. April bis einschließlich 30. April dieses Jahres per Allgemein-Verfügung aufgehoben worden. Begründet worden war die Entscheidung mit der Wildschaden-Situation, die durch Verbiss- und Fegeschäden von Rehwild entstehe.
Insbesondere die Schäden an der Naturverjüngung in den Wäldern sei in den Gebieten der Hege-Gemeinschaften Oberes Ilmtal und Pfaffenhofen dauerhaft zu hoch, hatte das Landratsamt dargelegt. Dies gehe unter anderem aus den forstlichen Gutachten des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ingolstadt-Pfaffenhofen hervor.
"Die reine Erhöhung der Abschuss-Zahlen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nicht als ausreichend wirksam erwiesen, um dauerhaft tragbare oder gar günstige Verbiss-Situationen zu erreichen", hatte Steffen Kill als zuständiger Abteilungs-Leiter am Landratsamts erklärt. Die Verkürzung der Schonzeit würde aus Sicht der Landkreis-Behörde zu einer Verringerung der Schäden beitragen.
Zum Hintergrund:
Schonzeit für Rehwild im April in Teilen des Kreises Pfaffenhofen aufgehoben