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Der Pkw-Lenker wurde gestern bei Volkenschwand gestoppt und blickt jetzt einem doppelten Strafverfahren entgegen.

(ty) Im südlichen Landkreis Kelheim ist am frühen gestrigen Abend einem 36-Jährigen eine Verkehrs-Kontrolle gleich zum doppelten strafrechtlichen Verhängnis geworden. Gestoppt worden war der Mann gegen 18 Uhr von Beamten der Polizeiinspektion aus Mainburg, als er mit seinem Pkw gerade bei Neuhausen im Gemeinde-Bereich von Volkenschwand unterwegs war. An eine Weiterfahrt war dann nicht mehr zu denken – aus zwei handfesten Gründen.

Wie heute berichtet wurde, stellten die Gesetzeshüter zunächst fest, dass der Pkw-Lenker alkoholisiert war. Bei einem freiwilligen Test habe sich der im Raum stehende Verdacht auch bestätigt: Der festgestellte Wert habe im Bereich einer Straftat gelegen – also mindestens 1,1 Promille. Obendrein habe sich herausgestellt, dass der 36-Jährige gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sei. Er musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Ihn erwarte nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. 


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