Logo
Anzeige
Anzeige

Der Teenager wurde bei einer mutmaßlichen Drogen-Fahrt ertappt und muss nun mit unangenehmen Konsequenzen rechnen.

(ty) Einem 16-Jährigen ist am gestrigen Abend in Schrobenhausen eine Verkehrs-Kontrolle zum Verhängnis geworden. Der Teenager wurde gegen 22.30 Uhr von Beamten der örtlichen Polizeiinspektion gestoppt, als er mit seinem E-Scooter gerade auf der Aichacher Straße unterwegs war. Laut heutiger Mitteilung stellten die Gesetzeshüter "drogentypische Auffälligkeiten" fest. Der junge Schrobenhausener musste deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen, die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Sollte sich bei der Labor-Untersuchung die Drogen-Fahrt bestätigen, dann müsse der 16-Jährige mit einer Gelbuße von 500 Euro, zwei Strafpunkten und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Das Fahrverbot gelte auch für E-Scooter und Mofa, verdeutlichte ein Polizei-Sprecher.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können zum Beispiel bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Das gilt auch für Fahrten unter Drogen-Einfluss.

Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


Anzeige
RSS feed