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20-Jährigem drohen Fahrverbot, Geldbuße und Strafpunkte. Obendrein geht es um einen Versicherungs-Verstoß.

(ty) Eine Verkehrs-Kontrolle ist in der Nacht zum heutigen Freitag einem 20-jährigen E-Scooter-Fahrer in Pfaffenhofen zum Verhängnis geworden. Der junge Mann war gegen 0.15 Uhr auf dem Hauptplatz ins Visier der Polizei geraten, weil an seinem Gefährt ein veraltetes Versicherungs-Kennzeichen angebracht war, und daraufhin unter die Lupe genommen worden. Nachdem die Beamten zunächst Alkohol-Geruch bei ihm festgestellt hatten, habe ein freiwilliger Alko-Test bei dem Pfaffenhofener einen Wert von mehr als 0,5 Promille ergeben. Neben den Folgen des Versicherungs-Verstoßes muss der junge Mann nun unter anderem mit einem Fahrverbot rechnen.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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