Laut Polizei hatte er 1,24 Promille, als er mit seinem Wagen ins Schleudern geriet, in die Leitplanke krachte und mit einem anderen Auto kollidierte. Frau verletzt, Führerschein beschlagnahmt.
(ty) Ein betrunkener 19-Jähriger aus dem östlichen Landkreis Eichstätt ist am gestrigen Vormittag auf der A9 in Richtung Süden unterwegs gewesen, als sein Pkw kurz nach der Anschlussstelle Manching auf regennasser Strecke in Schleudern geriet. Nach Angaben der Polizei kollidierte der Wagen dann zunächst mit der Mittelleitplanke sowie anschließend mit dem Auto einer 52-Jährigen aus dem Landkreis Roth. Während der Crash-Verursacher laut heutiger Mitteilung unverletzt blieb, erlitt die 67-jährige Beifahrerin in dem anderen Fahrzeug, sie stammt ebenfalls aus dem Kreis Roth, leichte Verletzungen.
Im Zuge der Unfall-Aufnahme sei bei dem 19-Jährigen von den Streifenbeamten der Verkehrspolizei-Inspektion aus Ingolstadt ein Alko-Test durchgeführt worden. Dieser habe einen Wert von umgerechnet 1,24 Promille ergeben. Angesichts dieses Pegels musste der junge Mann eine Blutentnahme über sich ergehen lassen; außerdem wurde sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der Vorwurf – wie wohl auch in diesem Fall – nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs. In diesem Zusammenhang droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis.
Die rechte und die mittlere Spur der A9 in Richtung München waren während der polizeilichen Unfall-Aufnahme sowie wegen der anschließenden Bergungs- und Aufräum-Arbeiten für zirka 1,5 Stunden gesperrt, wodurch es zu einem etwa vier Kilometer langen Stau kam. Die Feuerwehr aus Manching war zur technischen Hilfeleistung mit drei Fahrzeugen und 21 Einsatzkräften an der Unglücksstelle. Die beiden Unfall-Wagen waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden wurde auf 45 000 Euro geschätzt. Den 19-Jährigen erwartet laut Polizei nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs.
* Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Version war der Promille-Wert falsch angegeben. Er wurde nachträglich auf 1,24 korrigiert.