Auch biologisch abbaubare Stärkebeutel sind im Landkreis nicht zur Sammlung des Bioabfalls zugelassen – erlaubt sind dagegen Papiertüten, Zeitungspapier, Servietten oder Küchenpapier
(ty) Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, sind nach Auskunft des beauftragten Unternehmens, das die Bioabfälle aus dem Landkreis verarbeitet, zunehmend Kunststoffe in den angelieferten Bioabfällen festgestellt worden. Vielfach würden die Abfälle in Kunststofftüten gesammelt und so in die Biotonnen geworfen. Teilweise handle es sich bei den Kunststoffen um so genannte biologisch abbaubare Stärkebeutel. Aber: „Stärkebeutel und herkömmliche Kunststoffe sind im Landkreis Pfaffenhofen nicht zur Sammlung des Bioabfalls zugelassen“, wie es aus dem Landratsamt heißt.
Der Grund dafür liegt den Angaben zufolge in der Verarbeitungstechnik bei der beauftragten Firma. Nach einer Vorzerkleinerung könne dort nicht mehr zwischen herkömmlichen und biologisch abbaubaren Kunststoffen unterschieden werden. Die „Stärkebeutel“ würden häufig während des Vergärungsvorganges nicht vollständig abgebaut. So seien im Kompost immer noch viele Kunststoffteile sichtbar, die aufwändig aussortiert werden müssen. Denn Ziel ist laut AWP hochwertiger Kompost für Landwirtschaft und Erdenindustrie.
Übrigens verhalte es sich mit anderen so genannten kompostierbaren Kunststoffen, die zunehmend angeboten werden, ebenso – wie zum Beispiel Tragetaschen, Einweggeschirr oder Kugelschreiber. All diese Kunststoffe seien nicht für die Kompostierung im Rahmen der Bioabfallverwertung geeignet, da sie während des Gär- bzw. Kompostier-Vorgangs häufig nicht rückstandsfrei abgebaut würden. „Am besten entsorgen Sie diese Kunststoffe mit dem Restabfall“, so das AWP.
Das AWP bittet zusammenfassend alle Bürger, zur Sammlung der Bioabfälle im Haushalt nur Papiertüten, so genannte Biotüten, zu verwenden. Bioabfälle können aber auch in Zeitungspapier, Servietten oder Küchenpapier eingewickelt in die Biotonne eingegeben werden.