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57-Jähriger stürzte am späten gestrigen Abend in Ingolstadt. Wegen seiner Alkoholisierung droht ihm ein Strafverfahren.

(ty) Ein betrunkener E-Scooter-Fahrer ist am späten gestrigen Abend in Ingolstadt verunglückt und hat sich dabei schwere Verletzungen zugezogen. Wie die Polizei heute berichtete, sei der 57-Jährige im Bereich von südlicher Ringstraße und Asamstraße unterwegs gewesen, als er gegen 23.15 Uhr ohne Fremdbeteiligung zu Sturz gekommen sei. Nach Angaben der örtlichen Verkehrspolizei-Inspektion gab der Mann dann auch selbst zu, dass er zu viel Alkohol zu sich genommen hatte – außerdem sei das für die Streifenbeamten offensichtlich gewesen.

Der 57-Jährige, der bei dem Sturz schwere Verletzungen erlitten habe, sei vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort sei dann auch eine Blutentnahme durchgeführt worden. Ein Alko-Test war laut Mitteilung der Polizei zuvor nicht gemacht worden. Sollte sich die Alkoholisierung bei der Blut-Untersuchung bestätigen, dann muss sich der Verunglückte, der in Ingolstadt wohnt, auf ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr einstellen. An dem E-Scooter sei bei dem Unfall lediglich geringer Schaden entstanden.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei und nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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