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33-Jähriger wurde kontrolliert, weil er verbotenerweise auf dem Gehweg unterwegs war. Wie sich zeigte, war er betrunken.

(ty) Ein 33-Jähriger aus dem Gemeinde-Bereich von Pörnbach ist am späten gestrigen Abend in Pfaffenhofen als E-Scooter-Fahrer ins Visier der Polizei geraten und hat jetzt eine Strafanzeige am Hals. Aufgefallen war er den Streifenbeamten gegen 23.45 Uhr, weil er auf der Joseph-Fraunhofer-Straße (B13) unterwegs war, dabei aber verbotenerweise den Gehweg nutzte. Im Zuge der Kontrolle stellten die Gesetzeshüter laut heutiger Mitteilung zunächst "deutlichen Alkohol-Geruch" bei dem 33-Jährigen fest. Ein Test habe dann einen Wert von 1,3 Promille ergeben. Deshalb musste der Mann zur Blutentnahme. Ihm droht nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Sein E-Scooter sei zur Unterbindung der Weiterfahrt sichergestellt worden.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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