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Abgesehen von den Vorgaben des Bundes ändere sich in Bayern wenig, erklärt der Gesundheits-Minister und erläutert die Details.

(ty) Der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek hat am heutigen Dienstag das weitere Vorgehen des Freistaats im Kampf gegen die Corona-Pandemie erläutert. "Wir haben heute im Ministerrat den Inhalt unserer an das Infektions-Schutz-Gesetz des Bundes angepassten Corona-Verordnung beschlossen", so der CSU-Politiker. Die 17. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung tritt seinen Worten zufolge am kommenden Samstag, 1. Oktober, in Kraft. An den bisherigen Regeln in Bayern werde sich aber – abgesehen von den Vorgaben des Bundes – kaum etwas ändern, fasste der Minister zusammen und benannte die Details. Zum Beispiel: "Wir setzen nicht nur im Fernverkehr auf eine Masken-Pflicht, sondern auch im öffentlichen Nahverkehr."

Laut dem Infektions-Schutz-Gesetz des Bundes, so wurde aus dem bayerischen Gesundheits- und Pflege-Ministerium erläutert, müsse ab 1. Oktober deutschlandweit im Bahn- und Bus-Fernverkehr eine FFP2-Maske getragen werden. Zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen gelte zudem eine Masken- und Test-Pflicht in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen. Der Bund habe ferner eine Masken-Pflicht für Patientinnen und Patienten in Arzt-Praxen und vergleichbaren Einrichtungen vorgesehen. Daneben könnten die Länder bei Bedarf weitere Corona-Maßnahmen erlassen.

Der bayerische Gesundheits-Minister erläuterte dazu: "Wir setzen nicht nur im Fernverkehr auf eine Masken-Pflicht, sondern auch im öffentlichen Nahverkehr. Hier muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden." Klar sei, betonte er: "Wir empfehlen auch weiterhin, in Bus und Bahn eine FFP2-Maske zu tragen." Der Freistaat behalte zudem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Arzt-Praxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen, Tageskliniken und Rettungsdiensten die Pflicht bei, mindestens medizinische Maske zu tragen. "Und auch in Obdachlosen- und Flüchtlings-Unterkünften bleibt das Tragen einer Maske Pflicht", so Holetschek.

"Von der Test-Nachweis-Pflicht des Bundes werden wir landesrechtlich zudem – wie bisher auch – Ausnahmen vorsehen, um die Test-Erfordernisse insgesamt im bisherigen Umfang fortzuführen", führte der Minister weiter aus. "Beschäftigte in Krankenhäusern, die nicht in vulnerablen Bereichen arbeiten, müssen sich weiterhin nicht testen. Und auch Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen, die geimpft oder genesen sind, müssen wie bisher lediglich zwei Test-Nachweise pro Woche vorlegen."

"Für die Menschen im Freistaat ändert sich jetzt erstmal wenig", fasste Holetschek zusammen. Die bisherigen Maßnahmen haben sich seiner Ansicht nach in den vergangenen Monaten bewährt. Er versichere jedoch zugleich: "Wir beobachten das Infektions-Geschehen aber weiterhin genau. Falls sich die Infektionslage im Herbst und Winter deutlich verschlechtert, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen."

"Wir haben zum Schutz der Menschen vor einer möglichen neuen Corona-Welle im Herbst und Winter auch die virologische Überwachung deutlich ausgebaut", so Holetschek weiter. "Ein breit aufgestelltes Frühwarn-System ermöglicht uns, die Entwicklung des Infektions-Geschehens noch besser zu prognostizieren und vor allem auch die Ausbreitung Besorgnis erregender Virus-Varianten noch schneller zu erkennen. So sind beispielsweise Abwasser-Untersuchungen eine ideale Ergänzung, um die Dynamik der Pandemie zu erkennen."

Derzeit werden laut bayerischem Gesundheits-Ministerium im Freistaat an neun Standorten Projekte zum Abwasser-Monitoring durchgeführt: in München, Ebersberg, Altötting, Weiden, Hof, Schweinfurt, im Berchtesgadener Land, in der Stadt und im Landkreis Augsburg. Mit Nürnberg, Würzburg und Ingolstadt gebe es zusätzliche Initiativen auf kommunaler Ebene. "Um eine ausgewogene regionale Verteilung zu erreichen, werden wir das Abwasser-Monitoring auf weitere Standorte ausweiten", kündigte Holetschek an.

Die jeweils aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

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