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Edelmetall und Geld im Wert von 470.000 Euro sichergestellt. Kleintransporter-Gespann wurde im Zuge der  Schleierfahndung überprüft.

(ty) Es geht um jede Menge Gold und eine stattliche Summe an Bargeld: Wie das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord heute bekannt gegeben hat, sind am Montagabend im Rahmen einer Verkehrs-Kontrolle auf der Autobahn A94 bei Pastetten im Landkreis Erding mehrere Kilogramm des Edelmetalls sowie obendrein ein fünfstelliger Euro-Betrag zu Vorschein gekommen. Insgesamt geht es um einen Wert von rund 470 000 Euro. Die Ermittlungen zu Herkunft von Geld und Gold seien von den Beamten der Kriminalpolizei-Inspektion aus Erding übernommen worden und dauern an – es gehe um den Verdacht der Geldwäsche.

Laut Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord kontrollierten Beamte von der Verkehrspolizei-Inspektion aus Hohenbrunn an jenem Abend gegen 20.30 Uhr im Zuge der so genannten Schleierfahndung ein Gespann mit bulgarischem Kennzeichen. Berichtet wird von einem Mercedes-Sprinter, der einen Anhänger für Fahrzeuge im Schlepptau hatte. In dem Kleintransporter saßen den Angaben zufolge vier bulgarische Staatsangehörige im Alter zwischen 22 und 64 Jahren. Auf dem Anhänger sei ein neuwertiger Pkw transportiert worden.

Im Rahmen der Durchsuchung seien von den Einsatzkräften vor Ort in dem auf dem Anhänger befindlichen Auto rund acht Kilogramm Gold mit einem Wert von mehr als 445 000 Euro entdeckt worden. Zudem seien bei den Kleintransporter-Insassen beziehungsweise in deren Gepäck noch zirka 25 000 Euro an Bargeld festgestellt worden. Da von den vier Bulgaren gegenüber der Polizei weder die Herkunft des Goldes noch die Herkunft des Geldes habe plausibel erklärt beziehungsweise nachgewiesen werken können, seien Gold und Geld sichergestellt worden. Nach der Durchführung der polizeilichen Maßnahmen seien die vier Personen wieder entlassen worden.

Zum Hintergrund:

Zur so genannten Schleierfahndung wird aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord erklärt: Gemäß des bayerischen Polizei-Aufgaben-Gesetztes könne die Polizei im Rahmen von verdachtsunabhängigen Kontrollen unter anderem auch auf Bundesautobahnen die Identität einer Person feststellen sowie die von ihr mitgeführten Sachen durchsuchen. Zweck dieser Vorschrift sei die Verhütung oder Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.


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