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Nun gelten verstärkte Auflagen zur Biosicherheit sowie weitere Schutz-Regeln wie ein Verbot von Ausstellungen und ein Verbot zur Fütterung von Wildvögeln.

(ty) Im gesamten Freistaat werden ab sofort verstärkte Biosicherheits-Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest angeordnet – und zwar zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel. Das habe das bayerische Umwelt-Ministerium aufgrund der bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln vorliegenden Geflügelpest-Nachweise in Deutschland und Bayern veranlasst, teilte das Pfaffenhofener Landratsamt heute mit. Die hiesige Behörde hat für den Kreis Pfaffenhofen bereits eine entsprechende Allgemein-Verfügung erlassen; diese ist auf der Internet-Seite des Landratsamt unter diesem Link abrufbar. Auch der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat eine Allgemein-Verfügung erlassen.

"Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risiko-Bewertung des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit und werden von den zuständigen Kreisverwaltungs-Behörden vor Ort durch eine Allgemein-Verfügung bekannt gegeben", erklärt das Pfaffenhofener Landratsamt. "Darin werden neben verstärkten Biosicherheits-Maßnahmen weitere Schutzmaßregeln wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und ein Fütterungs-Verbot von Wildvögeln erlassen." Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheits-Maßnahmen solle der Kontakt zwischen Wildvögeln sowie Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügel-Haltungen verhindert werden.

"Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügel-Haltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden", heißt es weiter. Seit Oktober dieses Jahres seien in Bayern insgesamt vier Fälle bei Hobby-Geflügel-Haltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen worden. Deutschlandweit seien in dieser Saison bereits mehr als 1200 Fälle bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogel-Population rasch zu erkennen, werde in Bayern das bewährte Wildvogel-Monitoring konsequent weitergeführt. Aus diesem Grund werden Bürger darum gebeten, Ansammlungen von toten Wasservögeln dem örtlichen Veterinäramt zu melden.

"Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden", teilt das Pfaffenhofener Landratsamt mit, betont aber zugleich: "Trotzdem sollten tote oder kranke Tiere nicht berührt und eingesammelt werden." Weiterer Hinweis: "Hunde sind vom Kadaver fernzuhalten." Ein Merkblatt mit Sicherheits-Maßnahmen speziell für Geflügel-Halter sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es auf den Internet-Seiten des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL); hier der direkte Link.


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