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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Gratulation zum 75-jährigen Vereins-Jubiläum

(ty) Der Kreistag des bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV) mit Neuwahlen hat im Vereinsheim des TSV Rohrbach stattgefunden. Der neu gewählte BLSV-Kreisvorsitzende Harald Bruckmeier nutzte diese Gelegenheit und gratulierte dem Sportverein von Ilmmünster (SVI) zum 75-jährigen Bestehen. Das Jubiläum hatte der SVI im vergangenen Jahr wegen der Corona-Pandemie nicht feiern können. Bruckmeier, der bisherige stellvertretende BLSV-Kreischef, wurde in Rohrbach als Nachfolger von Albert Hiereth zum neuen BLSV-Kreisvorsitzenden gewählt. Er überreichte Matthias Preitschopf vom SV Ilmmünster, der den verhinderten Ersten Vorsitzenden Manfred Esterl vertrat, eine Urkunde sowie einen Gutschein über 150 Euro zum Kauf von Sportgeräten (Foto oben).

"Stammtisch-Musi" in Aufham

(ty) Unter dem Motto "Stammtisch-Musi" findet für gewöhnlich an jedem dritten Donnerstag im Monat im Landgasthof Weiß im Schweitenkirchener Ortsteil Aufham ein Musikanten-Stammtisch statt. Beginn ist jeweils um 19 Uhr, wie die Verantwortlichen mitteilen. Das Event findet damit wieder am kommenden Donnerstag, 15. Dezember, statt.

"Freunde der traditionellen Volksmusik sind hierzu herzlich willkommen", heißt es in der Ankündigung. Der Eintritt ist kostenlos. Interessierte Musikanten, die aktiv an dem Stammtisch-Treffen teilnehmen möchten, werden darum gebeten, sich vorab unter der Telefonnummer (0 84 44) 91 99 90 1 anzumelden. Unter dieser Rufnummer werden auch weitere Fragen beantwortet.

Erdle und Zimmermann bestätigt

(ty) Der Pfaffenhofener Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung die beiden berufsmäßigen Stadträte Florian Erdle und Florian Zimmermann im jeweiligen Amt bestätigt. Bei den geheim durchgeführten Wahlen votierte das Gremium für die beiden Bewerber. Die Amtszeit des städtischen Rechtsdirektors Erdle und des Stadtbaumeisters Zimmermann als berufsmäßige Stadträte beträgt sechs Jahre. Ihre nächste Amtszeit beginnt am 16. Juli kommenden Jahres und endet am 15. Juli 2029.

Feuerwehr-Einsatz wegen Pizza

(ty) Wegen einer angebrannten Pizza hat am gestrigen Vormittag gegen 9.40 Uhr die Brandmelde-Anlage in der Wohnung eines 24-Jährigen im Stadtgebiet von Pfaffenhofen ausgelöst. Die Feuerwehr rückte daraufhin in dem Mehrfamilienhaus an der Dr.-Bergmeister-Straße an. Nach Angaben der örtlichen Polizeiinspektion brachten die Floriansjünger die Rauch-Entwicklung schnell unter Kontrolle. Laut Polizei wurde bei dem Zwischenfall niemand verletzt. Es sei auch kein Gebäude-Schaden zu beklagen.

Schüler als wichtige Zeugen gesucht

(ty) Nach dem Brand in dem noch nicht bezogenen Grundschul-Neubau an der Lessingstraße in Ingolstadt, bei dem – wie berichtet – am vergangenen Dienstagabend, 6. Dezember, ein Schaden in Millionenhöhe entstanden ist, laufen die Ermittlungen der Kripo. Wie das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord bereits gemeldet hatte, steht der Verdacht der vorsätzlichen Brandstiftung im Raum. Den Angaben zufolge hatte sich entsprechende Hinweise ergeben. "So konnten beispielsweise bei Untersuchungen des Tatorts zwei Brandherde festgestellt werden", hieß es von der Polizei.

Laut heutiger Mitteilung sucht die Kripo nun nach einer Gruppe von Kindern beziehungsweise Jugendlichen, die wichtige Zeugen in dieser Sache sein könnten. Nach den bisher gewonnenen Erkenntnissen, so wurde heute erklärt, ergaben sich Hinweise, dass sich Schüler im Alter zwischen neun und 14 Jahren in der Nähe des Brandorts aufgehalten haben. Diese jungen Leute werden darum gebeten, sich unter der Telefonnummer (08 41) 93 43 -0 bei der Kriminalpolizei-Inspektion in Ingolstadt zu melden. Zum Hintergrund: Millionen-Schaden in Grundschul-Neubau: Verdacht auf vorsätzliche Brandstiftung

1,6 Millionen Euro für Aresing

(ty) Für den Glasfaser-Ausbau erhält die Gemeinde Aresing (Kreis Neuburg-Schrobenhausen) Fördergelder in Höhe von gut 1 603 000 Euro vom Freistaat. Das teilte der für diesen Stimmkreis zuständige Landtags-Abgeordnete Matthias Enghuber (CSU) nach Rückfrage im bayerischen Finanz-Ministerium mit. "Der Freistaat Bayern zeigt einmal mehr, dass unsere Kommunen im ländlichen Raum beim Ausbau der Gigabit-Infrastruktur nicht allein gelassen werden", so Enghuber. Die Zuwendung an die Kommune erfolge im Rahmen der "Bayerischen Gigabit-Richtlinie" (BayGibitR).

"Mit der großzügigen Förderung für die Gemeinde Aresing schreitet der wichtige Glasfaser-Ausbau in unserem Stimmkreis weiter voran", sagt Enghuber. "Damit kommen wir dem gemeinsamen Ziel einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung wieder ein weiteres Stück näher." Der Anschluss an zukunftsfähige Netz-Infrastrukturen sei ein zentraler Standort-Faktor und für den Freistaat von hoher strategischer Bedeutung. Im ländlichen Raum sei der Aufbau einer flächendeckenden gigabitfähigen Infrastruktur wegen geringerer Wirtschaftlichkeit bei Ausbau und Betrieb ohne Förderung kaum zu leisten.

Der eigenwirtschaftliche Glasfaser-Ausbau finde vor allem dort statt, wo er wirtschaftlich profitabel sei, also in den Städten und Ballungsräumen. "Gerade der ländliche Raum ist beim Glasfaser-Ausbau auf staatliche Fördermittel angewiesen", so Enghuber. "Die Gigabit-Förderung für Aresing zeigt, dass der Freistaat Bayern keine Kosten und Mühen scheut, die letzten weißen Flecken auf der Landkarte zu schließen", findet der CSU-Politiker.

München verbietet Klima-Kleber-Aktionen

(ty) Aufgrund der jüngsten Aktivitäten der Klima-Aktivisten untersagt die Landeshauptstadt München per Allgemein-Verfügung zur präventiven Gefahrenabwehr im gesamten Stadtgebiet sämtliche Versammlungen in Zusammenhang mit Klima-Protesten in Form von Straßen-Blockaden, bei denen sich Teilnehmer fest mit der Fahrbahn oder in anderer Weise fest verbinden, sofern die versammlungsrechtliche Anzeigepflicht nicht eingehalten ist. Diese Allgemein-Verfügung ist bereits seit dem vergangenen Samstag wirksam und nach Angaben aus dem Rathaus vorerst bis einschließlich 8. Januar gültig. 

 Dieses Verbot erstreckt sich den Angaben zufolge auf alle Straßen, die für Rettungs-Einsätze und Gefahrenabwehr-Maßnahmen besonders kritisch sind, sowie alle Bereiche der Bundesautobahnen, inklusive Autobahn-Schilderbrücken. Die betroffenen Straßen ergeben sich aus der Auflistung, die der Allgemein-Verfügung angehängt ist. "Das bedeutet, dass sowohl das Veranstalten von als auch die Teilnahme an solchen Versammlungen und Protest-Aktionen verboten ist", wird aus dem Rathaus erklärt. "Der Aufruf zur Teilnahme an einer untersagten Versammlung ist strafbar." Die Allgemein-Verfügung nebst Anlagen ist im vollen Wortlaut abrufbar unter www.muenchen.de/amtsblatt

Das mit der Allgemein-Verfügung ausgesprochene Verbot diene dazu, die Freihaltung der Hauptrouten der Einsatz- und Rettungs-Fahrzeuge im Stadtgebiet jederzeit zu gewährleisten und möglichen Schaden für Leib und Leben abzuwenden, der aufgrund von Verzögerungen bei Einsatzfahrten entstehen könnte. In Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München erachtet das Kreisverwaltungs-Referat die hiermit einhergehende Einschränkung des Versammlungsrechts aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Tagen als erforderlich.

"Die am Montagmorgen vergangener Woche am Stachus stattgefundene Versammlung war bislang die einzige Protest-Aktion, die im Vorfeld medial angekündigt worden war", erklärt die Landeshauptstadt. "Die Versammlungs-Behörde und das Polizeipräsidium München haben daraufhin versucht, dem hohen Gut der Versammlungs- und Meinungs-Freiheit einen angemessenen Raum zu geben und dabei gleichzeitig durch entsprechende Auflagen die Erfordernisse der Gefahrenabwehr umzusetzen, wie dies stets bei allen anderen Versammlungen praktiziert wird." Diese Reglementierungen seien von den Aktivisten "gänzlich missachtet" worden. Jegliche Kommunikation mit den Behörden sei von ihnen ausdrücklich abgelehnt worden.

BN fordert Verbot für Christbaum-Plantagen im Wald

(ty) Nach aktueller Recherche des "Bund Naturschutz" in Bayern (BN) werden im Freistaat in Wäldern Kahlschläge durchgeführt, um Christbaum-Plantagen anzulegen. "Wir kritisieren, dass sich eine intensive Plantagen-Wirtschaft mit Kahlschlag, Einsatz von Pestiziden und Kunstdüngern in Bayerns Wälder frisst, weil das in Bayern schlicht nicht verboten ist", erklärt Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BN. "Wir fordern deshalb eine Waldgesetz-Änderung, die die Anlage von Christbaum-Plantagen im Wald verbietet." Ralf Straußberger, der Wald-Referent des BN, sagt: "Die heute vorgestellten Beispiele sind Stichproben und deshalb fordern wir, dass die Behörden ermitteln sollen, wie viele Wälder in den Landkreisen Bayerns in den letzten Jahren in Plantagen umgewandelt wurden."

Mittels Luftbild-Zeitreihen kann der BN nach eigenen Angaben in drei Landkreisen in Unterfranken, in Oberbayern und in der Oberpfalz dokumentieren, dass die Anlage von Christbaum-Plantagen im Wald in Bayern offenbar verbreitete Praxis war und ist. Im Kreis Main-Spessart habe der BN elf Waldbereiche im Sinntal gefunden, die nach dem Jahr 2000 kahlgeschlagen und in Christbaum-Plantagen umgewandelt worden seien. Hier sei eine Waldfläche von 27 Hektar betroffen. Im Landkreis Dachau seien dies drei Waldgebiete mit etwa 30 Hektar. Aus dem Landkreis Regensburg seien zwei Fälle aktenkundig, die auch etwa 30 Hektar umfassen.

"Ein Fall mit Kahlschlag landete schließlich 2016 wegen des anschließenden unerlaubten Zaunbaus vor dem Verwaltungsgericht", so der BN weiter. Ein anderer Vorgang, bei dem zirka 30 Hektar eines 100 Hektar großen Waldgebietes überwiegend als Christbaum-Plantage bewirtschaftet worden seien, habe von den Behörden wegen bestehender Lücken im Waldgesetz nicht verhindert beziehungsweise geahndet werden können.

In konventionellen Christbaum-Plantagen im Wald finden laut BN regelmäßig Maßnahmen statt, die im Wald verboten sind beziehungsweise das Wald-Ökosystem schädigen: Einsatz von Pestiziden, Wuchshemmern und Mineraldüngern, wiederholte Kahlschläge, flächige Bodenbearbeitung, flächige Befahrung, Stockrodung, Reinbestände aus fremdländischen Baumarten und dauerhafte Einzäunung. "Dies sind alles Maßnahmen, die im Wald nichts verloren haben. Wald muss Wald bleiben und darf keine Plantage werden", so Straußberger. Zum Schutz der Wälder brauche man deshalb eine Waldgesetz-Änderung. "Wir wenden uns dabei nicht gegen Christbaum-Erzeuger generell, sondern werben sogar mit einer eigenen Anbieter-Liste für Öko-Christbäume. Für Christbaum-Plantagen dürfen aber keine Wälder geopfert werden."

Im bayerischen Waldgesetz ist laut BN nur die Anlage von Christbaum-Kulturen außerhalb des Waldes genehmigungspflichtig, doch nicht im Wald selbst. "Die im Wald angelegten Christbaum-Plantagen gelten als Wald nach dem Waldgesetz", so der BN. "Für sie gelten dieselben Vorschriften des Waldgesetzes wie für normale Wälder." Diese Vorschriften seien in Bayern jedoch sehr lasch abgefasst beziehungsweise formuliert.

So gebe es kein striktes Kahlschlag-Verbot wie in anderen Bundesländern, kein flächiges Befahrungs-Verbot, kein Verbot von Mineraldüngern und Pestiziden und keine ausreichende Vorgabe für einen Mindest-Anteil heimischer Baumarten. "Behörden tun sich wegen der unzureichenden gesetzlichen Regelungen schwer, gegen die Anlage von Christbaum-Plantagen im Wald vorzugehen", so der BN. Deshalb fordere der BN nun ein Verbot von Christbaum-Plantagen im Wald.


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