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Die Stadt Pfaffenhofen hat Benachrichtigungen an alle 18 509 Stimmberechtigten verschickt – Wahlbüro seit heute geöffnet – Wahlschein kann auch online beantragt werden

(ty) Für die am 25. Mai stattfindende Europawahl hat die Stadt Pfaffenhofen in den vergangenen Tagen die Wahlbenachrichtigungen an alle 18 509 Wahlberechtigten verschickt. Damit ist jetzt die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich oder man kann auch direkt im Rathaus – im kleinen Sitzungssaal im zweiten Stock – die Briefwahl vornehmen. Das Wahlbüro ist nach Angaben der Stadtverwaltung seit heute geöffnet: von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr. Freitags ist das Büro von 8 bis 12 Uhr besetzt. Am Freitag vor der Europawahl, am 23. Mai, kann zusätzlich von 13 bis 18 Uhr gewählt werden.                                                    

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem EU-Land leben. Hier lebende EU-Bürger müssen bis spätestens 4. Mai einen Antrag stellen, um in Pfaffenhofen wählen zu dürfen, heißt es aus dem Rathaus.

Für die Wahlschein-Beantragung kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen – oder maximal vier andere Personen – mitnehmen will, braucht laut Stadtverwaltung eine schriftliche Vollmacht, die ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist.  Die Beantragung eines Wahlscheins beziehungsweise der Briefwahlunterlagen können die Pfaffenhofener auch bequem von zu Hause am Computer oder per Smartphone erledigen, denn die Stadt Pfaffenhofen bietet auf ihrer Internetseite www.pfaffenhofen.de den „Wahlschein online“ an.

Die Stadtverwaltung gibt noch einen wichtigen Hinweis: Wer Briefwahl beantragt und seine Briefwahlunterlagen nicht innerhalb von fünf Tagen zugeschickt bekommt, sollte sich umgehend unter der Telefonnummer (0 84 41) 78 - 1 04 an das Wahlamt der Stadt wenden.  Auch Wahlberechtigte, die noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten sich umgehend an das städtische Wahlamt wenden.


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