Logo
Anzeige
Anzeige

Der Wagen war nicht zugelassen und nicht versichert. Auf einem Feldweg fing er Feuer und wurde zum Raub der Flammen. 

(ty) Im Gemeinde-Bereich von Jetzendorf ist am gestrigen Vormittag gegen 8.40 Uhr ein Pkw bei einer illegalen Probefahrt in Brand geraten und schließlich zum Raub der Flammen geworden. Verletzt wurde nach heutigen Angaben der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen bei dem Zwischenfall zum Glück niemand. Die Feuerwehr musste zum Lösch-Einsatz anrücken. Auf den 18-Jährigen, der den Wagen eigentlich verkaufen wollte, sowie auf den 26-jährigen Interessenten kommt nun strafrechtlicher Ärger zu.

Laut Polizei fand zunächst ein Verkaufs-Gespräch zwischen dem 18-Jährigen aus Jetzendorf und dem 26-Jährigen aus der Republik Moldau statt. Da der Interessent eine Probefahrt mit dem Mazda habe durchführen wollen, habe man sich diesbezüglich für einen angrenzenden Feldweg entschieden. Denn nach Erkenntnissen der Polizei war das Auto zu diesem Zeitpunkt weder zugelassen noch versichert. Die Probefahrt fand allerdings schon bald ein ungeplantes Ende: Nach ungefähr 600 Metern sei zunächst Rauch aus dem Motorraum des Pkw gedrungen, danach habe der Wagen Feuer gefangen.

"Das Fahrzeug wurde sofort abgestellt und verlassen", heißt es von der Polizei. Der Mazda sei schließlich in der Nähe der Schacherlstraße bei Jetzendorf-Priel völlig ausgebrannt. Der entstandene Sachschaden wurde heute von der Polizei in einer Größenordnung um 1000 Euro angesiedelt. "Beim Eintreffen des ersten Löschfahrzeuges stand der Motorraum bereits in Vollbrand und Flammen breiteten sich auf den Fahrgastraum aus", berichtet die örtliche Feuerwehr. "Unter Atemschutz wurde das Fahrzeug erst gekühlt und anschließend mit Schaum gelöscht." 

Nach den Lösch-Maßnahmen habe das ausgebrannte Wrack abgeschleppt werden müssen, so ein Polizei-Sprecher. Niemand sei durch den Fahrzeug-Brand verletzt worden. Nach Angaben der Pfaffenhofener Polizeiinspektion müssen sich sowohl der 18-Jährige als auch der 26-Jährige nun auf strafrechtliche Konsequenzen einstellen. Es gehe um Anzeigen wegen Verstößen gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz, gegen das Kraftfahrzeug-Steuer-Gesetz sowie gegen die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung. 


Anzeige
RSS feed