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Landwirte erhalten Prämien für naturschonende Bewirtschaftung. Landrat Gürtner hält dies für ein wichtiges Instrument zum Erhalt ökologisch wertvoller Flächen.

(ty) Der Erhalt der biologischen Vielfalt sei eine der großen Herausforderungen unserer Zeit – davon ist der Pfaffenhofener Landrat Albert Gürtner  (FW) überzeugt. Das bayerische Vertrags-Naturschutz-Programm hält er für ein wichtiges Instrument bei der Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie im Freistaat sowie für den Aufbau des europäischen Schutzgebiets-Netzes "Natura 2000". Denn damit würden "ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und optimiert", so der Kreischef. Landwirte, die im Rahmen des Förderprogramms auf freiwilliger Basis ihre Flächen fünf Jahre nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für ihre Leistung ein Entgelt. Ein Abschluss von Verträgen sei noch bis zum 23. Februar möglich. Darauf hat die Untere Naturschutz-Behörde des Landratsamts heute hingewiesen.

Mit dem Programm honoriere der Freistaat Bayern die auf Naturschutzziele abgestimmte Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen in ökologisch wertvollen Gebieten. Im Landkreis Pfaffenhofen liege der Schwerpunkt auf dem Erhalt der traditionell extensiv bewirtschafteten Kulturlandschaft als Lebensraum zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten. "Landwirte, die sich für das Vertrags-Naturschutz-Programm entscheiden, setzen sich mit ihrer Arbeit für den Arten- und Biotopschutz im Landkreis ein", erklärt Landrat Gürtner. "Um den Artenverlust zu stoppen, sind sowohl die Verlängerung auslaufender Verträge als auch die Aufnahme weiterer Flächen in das Förderprogramm wünschenswert", stellt er klar.

Die vielfach bedrohten Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten könnten nur so erhalten werden. Alle Vertragsteilnehmer aus dem Jahr 2018, die ab heuer ihren Vertrag verlängern möchten, erhalten, basierend auf die von der Unteren Naturschutz-Behörde durchgeführte Abfrage, ihr Bewertungsblatt per Post oder E-Mail zugesandt. Bisherige Vertragsnehmer, die noch keine Rückmeldung auf die von Oktober bis Dezember versandte Abfrage gegeben haben, werden darum gebeten, dies noch bei Franziska Wenger unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 - 31 86, auf dem Postweg (Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Untere Naturschutzbehörde, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen) oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! nachzuholen.

Für alle Neuinteressenten stehe ebenfalls Franziska Wenger unter den genannten Kontakt-Daten zur Verfügung.
Nach der gemeinsamen Erarbeitung eines Maßnahmenkonzepts für die Interessenten eines Neuabschlusses werde diesen ebenfalls ein Bewertungsblatt per Post oder E-Mail zugesandt. Bei Fragen zum Bewertungsblatt könnten sich die Bewirtschafter ebenfalls an Wenger wenden. Die im Bewertungsblatt enthaltenen Daten werden zeitgleich elektronisch an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) übertragen, so die Behörde. Über den "iBALIS"-Account könnten die Bewirtschafter die vereinbarten Maßnahmen noch einmal einsehen und diese final bestätigen. Zu beachten sei in jedem Fall, dass auch die endgültige Beantragung über den "iBALIS"-Account bis spätestens 23. Februar durch den Bewirtschafter erfolgen müsse.

In der Mehrfach-Antrags-Phase 2023 sei dann zusätzlich ein Eintrag der geeigneten Nutzungscodes (NC) bei den für das Vertrags-Naturschutz-Programm vorgesehenen Feldstücken erforderlich. Sofern hierzu Fragen auftreten, können diese direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geklärt werden. Auch wegen weiterer Möglichkeiten zur ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken im Rahmen des Kultur-Landschafts-Programms (Kulap) und der aufgrund der gemeinsamen Agrarreform 2023 in der ersten Säule als Öko-Regelungen (ÖR) zu beantragenden Förderungen könnten die Bewirtschafter direkt mit dem AELF in Kontakt treten.

"Ein besonderes Augenmerk sollte bei der Planung der ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken im Rahmen der unterschiedlichen Förderprogramme auf die Kombinierbarkeit der Maßnahmen gelegt werden, damit bei der zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Mehrfachantragstellung keine Unstimmigkeiten auftreten", heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts.


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