Bislang 50.863 Infektionen, 167 Betroffene gestorben, Zahl der Genesenen unklar, Sieben-Tage-Inzidenz: 62,9. Die aktuelle Lage und die Regeln im Überblick.
(ty) Im Kreis Neuburg-Schrobenhausen gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 167 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation stellt sich laut aktuellen Angaben des Landratsamts wie folgt dar: Bislang – Stand: heute – wurden insgesamt 50 863 Infektionen mit dem Virus registriert. Das sind 26 mehr als gestern gemeldet. Die Mitteilung von Zahlen zum Infektions-Geschehen in den einzelnen Gemeinden sowie zur Zahl der Genesenen sei nicht mehr möglich, hatte die Behörde erklärt. Wir fassen nachfolgend die Daten zusammen, die zur derzeitigen Corona-Lage im Landkreis vorliegen. Seit 3. April 2022 gelten massive Lockerungen der Corona-Regelungen in Bayern, seit 16. November 2022 entfällt die Isolations-Pflicht für Corona-Infizierte, seit 10. Dezember 2022 die Masken-Pflicht im ÖPNV, ab Februar 2023 greifen weitere Erleichterungen (Details siehe unten).
Im Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen werden nach jüngsten Angaben des Landratsamts (Stand: heute) derzeit fünf Patienten behandelt, bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus offiziell bestätigt ist (gestern: vier).
In der Ameos-Klinik "Sankt Elisabeth" in Neuburg an der Donau werden nach jüngsten Angaben des Landratsamts (Stand: heute) derzeit fünf Patienten stationär behandelt, bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus bestätigt ist (gestern: vier).
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – beträgt für den Kreis Neuburg-Schrobenhausen laut jüngsten Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) 62,9 (Stand: heute). Zur Einordnung: Gestern hatte der Wert bei 89,3 gelegen, am Freitag bei 94,4, am Donnerstag ebenfalls bei 94,4, am Mittwoch bei 80,2, am vergangenen Dienstag bei 76,1, tags zuvor bei 79,2 (siehe auch Tabelle unten). Dazu sollte man laut Landratsamt beachten: "Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) übermittelt die Daten/Fallzahlen nicht mehr am Wochenende und an den Feiertagen an das RKI, sondern am folgenden Arbeitstag."
Seit 3. April 2022 gelten im Freistaat umfangreiche Lockerungen der Corona-Regelungen. "Bayern setzt um, was uns der Bund als Basis-Schutz-Rahmen lässt", erklärte der bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek dazu. "Die Hotspot-Regelung ist für ein Flächenland wie Bayern nicht umsetzbar, es fehlen hierfür schlichtweg rechtssichere Kriterien." Die neue Infektion-Schutz-Maßnahmen-Verordnung enthalte daher zu manchen Maßnahmen – wie etwa dem allgemeinen Masken-Tragen in Innenräumen oder der Erstellung eines Hygiene-Konzepts – nur Empfehlungen. "Rechtlich anordnen können wir dies nicht mehr", so Holetschek. Hier die Details zu den neuen Regelungen: Kaum mehr Corona-Einschränkungen: Das gilt ab 3. April im Freistaat. Ab 1. Mai fallen Corona-Test-Pflichten in Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen weg; lesen Sie dazu: Corona-Test-Pflicht in den bayerischen Schulen und Kitas fällt ab 1. Mai weg
Seit 16. November 2022 gibt es im Freistaat "wegen der veränderten Pandemie-Lage" keine generelle Isolations-Pflicht mehr für positiv auf Sars-CoV-2 getestete Personen. Das hat der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek (CSU) mitgeeilt. "Vulnerable Gruppen werden durch andere Maßnahmen weiter geschützt", wurde aus dem bayerischen Gesundheits- und Pflege-Ministerium erklärt. Den Angaben zufolge müssen positiv auf Corona getestete Personen künftig außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske aufsetzen. Hier die Details: Das sollten Sie zum Wegfall der Isolations-Pflicht für Corona-Infizierte in Bayern wissen. Seit 10. Dezember 2022 fällt im Freistaat die Masken-Pflicht im ÖPNV weg; lesen Sie dazu: Bayern streicht die Masken-Pflicht im ÖPNV: Das sollten Sie dazu wissen. Die Masken-Pflicht im Fernverkehr entfällt ab 2. Februar 2023; lesen Sie dazu: Ende der Masken-Pflicht im Fernverkehr. Ab 1. Februar 2023 fallen in Bayern weitere Corona-Regelungen weg; lesen Sie dazu: Diese weiteren Corona-Lockerungen gelten ab 1. Februar im Freistaat
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.
Die bayerische Corona-Hotline ist unter der Telefonnummer (0 91 31) 68 08 51 01 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Der Bereitschafts-Dienst der kassenärztlichen Vereinigung ist telefonisch unter 116 117 erreichbar.
Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und in den einzelnen Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Die Behörde weist darauf hin, dass am Wochenende und an Feiertagen keine Fallzahlen an das LGL als zuständige Landesbehörde übermittelt werden. Die Datenübermittlung der Gesundheitsämter an das LGL erfolge am folgenden Arbeitstag. Ebenso übermittelt das LGL nach eigenen Angaben die Daten nicht mehr am Wochenende und an den Feiertagen an das Robert-Koch-Institut (RKI), sondern am folgenden Arbeitstag. "Bitte beachten Sie, dass sich durch die verschiedenen Datenstände des RKI (0 Uhr) und des LGL (8 Uhr) geringe Diskrepanzen ergeben können", so das LGL weiter. In Zeiten erhöhten Fallaufkommens ist laut LGL aufgrund der hohen Belastung der Gesundheitsämter sowohl eine höhere Dunkelziffer als auch ein größerer Meldeverzug anzunehmen. Die Daten des RKI gibt es unter diesem Link.
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