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Virus-Typ H5N1 bei einem Wanderfalken nachgewiesen; fünf weitere Kadaver werden derzeit untersucht. Landratsamt mahnt Einhaltung der Sicherheits-Maßnahmen an.

(ty) Im Kreis Freising ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt: Das nationale Referenz-Labor am Friedrich-Loeffler-Institut hat laut heutiger Mitteilung des Landratsamts bei einem Wanderfalken aus dem Stadtgebiet von Moosburg/Isar das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel weist die Kreis-Behörde alle Geflügel-Halter darauf hin, sich strikt an die bereits am 2. Dezember vergangenen Jahres für den gesamten Landkreis Freising angeordneten erhöhten Biosicherheits-Maßnahmen zu halten. Außerdem werden die Geflügel-Halter gebeten, sich vorsorglich auf eine mögliche Stall-Pflicht für ihre Tiere vorzubereiten.

"In der entsprechenden Allgemein-Verfügung sind unter anderem ein Ausstellungs-Verbot für Geflügel, ein Fütterungs-Verbot für bestimmte Wildvögel und verstärkte Biosicherheits-Maßnahmen für den gesamten Landkreis Freising festgelegt", fasst das Landratsamt zusammen. Nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektions-Maßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontakts zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln könnten die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen – unter anderem Tötung des Bestandes oder Stallpflicht – verhindert werden. Alle Geflügel-Halter, auch hobbymäßige, seien verpflichtet, diese Hygiene- und Biosicherheits-Maßnahmen konsequent einzuhalten.

Die besagte Allgemein-Verfügung ist auf der Internet-Seite des Freisinger Landratsamts unter diesem Link zu finden. Das Freisinger Landratsamt bittet – so heißt es in der aktuellen Presse-Mitteilung – vorsorglich alle Geflügel-Halter darum, sich auf eine tierschutz-gerechte Unterbringung ihrer Tiere im Rahmen einer Aufstallungs-Pflicht vorzubereiten, "da diese bei weiteren Funden HPAI-positiver Vögel zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügels unumgänglich ist".

In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt des Landkreises Freising außerdem darauf hin, dass sich aktuell fünf tot aufgefundene Wildvögel – vier Schwäne und ein Blässhuhn – bezüglich einer möglichen Vogelgrippe-Infektion "in Abklärung befinden" und dass "weitere positive Befunde somit jederzeit übermittelt werden können".

"Grundsätzlich gilt H5N1 als potenziell gefährlich für Menschen, jedoch sind Ansteckungen extrem selten", erklärt das Landratsamt. "Die Infektion eines Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt geworden." 

Das Landratsamt von Freising bittet ausdrücklich alle Bürgerinnen und Bürger darum, verendet aufgefundene Vögel dem Veterinäramt Freising, der jeweiligen Gemeinde-Verwaltung oder der Polizei zu melden – und zwar unter Angaben des jeweiligen Fundortes; idealerweise inklusive der Koordinaten. Die Experten mahnen in diesem Zusammenhang: "Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden."

Eine Broschüre mit Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung kann auf der Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. "Diese enthält unter anderem wesentliche veterinär-rechtliche Vorgaben für Privat-Haltungen sowie Informationen zur Hühnerhaltung und zur Früherkennung von Tierseuchen und geht unter anderem auch auf Biosicherheit und Aufstallungs-Pflicht ein", fasst ein Sprecher des Freisinger Landratsamts zusammen. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügel-Halter und eine bayernweite Karte, aus der sich die betroffenen Gebiete ergeben, seien auf der Internet-Seite des LGL (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.

Vorsorglich fordert das Veterinäramt des Landkreises Freising heute nochmals alle Geflügel-Halter – ausdrücklich geht es auch um Kleinst-Bestände – dazu auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der bayerischen Tierseuchen-Kasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügel-Halter sei, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- beziehungsweise Landwirtschaftsamt angezeigt habe, müsse das umgehend nachholen. Es wird darum gebeten, unter der Telefonnummer (0 81 61) 6 00 - 1 23 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! seinen Namen, seine Adresse und die Anzahl der gehaltenen Tiere anzugeben. "Auch Kleinst-Haltungen sind unbedingt zu melden", wird betont.


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