Folgenreicher Unfall bei Erdweg: Die Frau wurde in eine Klinik gebracht. Der Führerschein des Rausch-Fahrers wurde einkassiert.
(ty) Im Gemeinde-Bereich von Erdweg im Landkreis Dachau hat am frühen gestrigen Abend ein besoffener Pkw-Lenker einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem eine 23 Jahre alte Frau verletzt worden ist. Wie aus dem Bericht der örtlich zuständigen Polizei-Dienststelle aus Dachau hervorgeht, krachte der 62-Jährige mit seinem Opel in den Gegenverkehr. Die 23-Jährige, deren Auto gerammt wurde, musste in eine Klinik gebracht werden. Der Führerschein des Crash-Fahrers wurde sichergestellt, ein Strafverfahren folgt.
Das Unglück ereignete sich gegen 18.25 Uhr. Nach Angaben der Polizei war der 62-Jährige mit seinem Opel auf der Indersdorfer Straße – von Erdweg her kommend – in Richtung Arnbach unterwegs. Dabei sei er mit seinem Pkw mehrfach auf die Gegenspur geraten. Auch, als ihm in einem Kurven-Bereich die 23-Jährige mit ihrem Hyundai entgegengekommen sei, sei der Opel wieder nach links geraten. Es sei daraufhin zur Kollision zwischen den beiden Wagen gekommen. Die 23-Jährige habe leichte Verletzungen erlitten; sie sei vom Rettungsdienst zur Behandlung in ein Krankenhaus gefahren worden.
Im Zuge der polizeilichen Unfall-Aufnahme sei von den Streifenbeamten zunächst Alkohol-Geruch bei dem 62-Jährigen festgestellt worden. Ein Test habe den im Raum stehenden Verdacht bestätigt und einen Wert in Höhe von mehr als 1,7 Promille ergeben. Daraufhin musste der Unfall-Verursacher, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem sei sein Führerschein von den Gesetzeshütern aus Dachau gleich einkassiert worden. Den wird der 62-Jährige vermutlich so schnell nicht wiedersehen: Im Zuge des Strafverfahrens, das ihn erwartet, droht dem Mann der Entzug seiner Fahrerlaubnis.
Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – wie laut Polizei auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Auch wegen Körperverletzung wird sich der 62-Jährige vermutlich verantworten müssen. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden wurde auf insgesamt etwa 13 000 Euro beziffert.