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Stadtwerke von Pfaffenhofen weisen darauf hin dass von 1. März bis 30. September massive Beschnitte verboten sind. Es gibt allerdings auch Ausnahmen.

(ty) "Der massive Beschnitt von Hecken und Sträuchern ist ab dem 1. März bis zum 30. September verboten." Darauf weisen die Stadtwerke von Pfaffenhofen in einer aktuellen Presse-Mitteilung hin. Die Regelung diene dem Vogelschutz. Wer sich nicht an die Verordnung halte, müsse mich einer Geldstrafe rechnen. "Die Höhe des Bußgeldes hängt dabei vom Ausmaß des Rückschnitts ab", erklärt das Kommunal-Unternehmen. "So drohen in Bayern zwischen 50 und 15 000 Euro."

"Von Anfang März bis Ende September ist es untersagt, Hecken und Sträucher abzusägen oder stark einzukürzen", erläutern die Stadtwerke. Grund für dieses Verbot sei der Schutz von Tieren, die in den Hecken Brut- und Niststätten finden. Ebenfalls solle der Lebensraum von Pflanzen geschützt werden. Mario Dietrich, oberster Gärtner bei den Stadtwerken von Pfaffenhofen, empfehle, Hecken und Sträucher zwei Mal im Jahr zu schneiden. Größere Arbeiten sollten den Angaben zufolge im Februar erfolgen, kleinere hingegen zu Beginn des Sommers.

In Ausnahmefällen sei der Schnitt auch in den Sommer-Monaten erlaubt: "Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs der Pflanzen hindern und zur Gesund-Erhaltung beitragen, sind zulässig", so die Stadtwerke. "Jedoch muss auch hier darauf geachtet werden, dass keinem Tier Schaden zugefügt wird." Das Kommunal-Unternehmen weist darauf hin, "dass der Heckenschnitt umgehend verschoben werden muss, sobald ein brütender Vogel im Gebüsch entdeckt wird". Eine weitere Ausnahme betreffe behördlich angeordnete Maßnahmen. Auch dürfe ein Rückschnitt erfolgen, wenn die Verkehrs-Sicherheit durch wuchernde Bäume, Hecken oder Sträucher bedroht sei.


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